Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

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D Hiernach beträgt die Wertsteigerung. AM. % 
oder 00 des Erwerbspreises. 
Die Steuer beträgt daher nach § 28 Absf. 1 
%% der Wertsteigerung oder 5 3. 
Sie ermäßigt sich nach § 28 Abf. 2 
für sie Jahre um 1 % — LAl .......... **r 
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DieSteuerbeträgthiernach»M»»».:JJE’. 
Die dem Steuerbescheide zu Grunde liegerde Berechnung weicht von den Angaben der Zu- 
wachssteuererklärung in folgenden Punkten ab: 
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