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Muster 12.
(Ausführungsbestimmungen
§+ 26 Abs. 2).
Zuwachssteuer-Vollbuch
d.–
.......................... in
für das Rechnungsjahr 19 .
DiesesBuchenthält................·...-........·......-...-.. Blätter,
welche von einer mit dem Siegel des Unteræeichneten
belegten Schmnur durchæogen sind. Geführt von
........ / den tten 19 (Name)
(Name) (Dienststellung)
(Dienststellung)
Anleitung zum Gebrauch.
1. Die Zuwachssteuer ist nach erfolgter Festsetzung sofort durch Ausfüllung der Spalten 1 bis 5
und 9 einzutragen; die Spalten 11 bis 13 sind nach Zahlung der Steuer auszufüllen.
2. Die Herabsetzung des Solls kommt in den Spalten 6 und 7 zur Darstellung. In die Spalte 6
sind diejenigen Beträge einzutragen, welche lediglich infolge anderweiter Festsetzung der Zuwachs-
steuer in Abgang kommen. In der Spalte 7 kommen die Beträge zum Ansatz, welche erlassen
oder niedergeschlagen worden sind. «
Zwischen den einzelnen laufenden Nummern ist ein entsprechender Raum für etwaige weitere
Eintragungen in den Spalten 6 und 7 (bei mehrfacher Herabsetzung des Steuersolls) und
11 bis 13 (bei Teilzahlungen) zu lassen. ·
4. Ein Zugang des Steuersolls infolge anderweiter Festsetzung oder Nacherhebung ist unter beson—
derer laufender Nummer zu buchen.
5. Der Anhang dient zum Nachweis der erstatteten (zurückgezahlten) Zuwachssteuerbeträge. Spalte 9
des Anhanges kann zur Angabe der Stelle benutzt werden, an der die erstatteten Beträge kassen-
s mäßig in Ausgabe nachgewiesen worden sind.
" Die Verwendung von Schnur und Siegel ist nicht erforderlich, wenn es sich um festgebundene
Bücher mit fortlaufenden Blattzahlen handelt.
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