Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

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Die Steuerämter Burgbernheim im Bezirke des Hauptzollamts Fürth, Mantel im Bezirke des 
Hauptzollamts Bahreuth und Wallerstein im Bezirke des Hauptzollamts Augsburg sind in Steuer— 
stellen, die Zollexpositur am Rangierbahnhof in Lindau im Bezirke des Hauptzollamts Lindau ist in 
ein Nebenzollamt 1 mit der Bezeichnung Nebenzollamt 1 am Bahnhof Lindau-Reutin umgewandelt worden. 
Dias Steueramt Etterzhausen im Bezirke des Hauptzollamts Regensburg ist nach Stadtamhof 
im gleichen Hauptamtsbezirke verlegt. 
" Dem Zollamt Pirmasens im Bezirke des Hauptzollamts Landau sind die Befugnisse 30, 37, 
38 und 39 erteilt. · 
Königreich Sachsen. 
Es ist erteilt: greich hi 
dem Nebenzollamt Hartenstein im Bezirke des Hauptzollamts Zwickau die Befugnis zur Er— 
ledigung von Zollbegleitscheinen II über unbearbeitete und bearbeitete Tabakblätter; 
dem Nebenzollamt Schönheide im Bezirke des Hauptzollamts Eibenstock die Befugnis zur 
Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Menschenhaare der Tarifnummer 528 
und über Haararbeiten aus Menschenhaaren der Tarifnummer 530. 
. Herzogtum Anhalt. 
Der Zollabfertigungsstelle in Roßlau ist die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von 
Zollbegleitscheinen I und II über Mineralöle der Tarifnummer 239 erteilt worden. 
Großherzogtum Luxemburg. 
Den Zollämtern I Luxemburg Bahnhof und Ulflingen ist die Befugnis zur amtlichen Kenn- 
zeichnung von Gerste beigelegt worden. 
  
Hinsichtlich der Befugnisse zur Ausfertigung und Erledigung von Essigsäurebegleitscheinen ist 
folgendes nachzutragen: 
Königreich Preußen. 
# Die Befugnis zur Ausfertigung von Essigsäurebegleitscheinen, auch über Essigsäure unter 
Eisenbahnwagenverschluß oder in Eisenbahntopfwagen, ist erteilt dem Hauptzollamt Crefeld und den 
Zollämtern 1 Opladen im Bezirke des Hauptzollamts Düsseldorf und Zeitz im Bezirke des Hauptzollamts 
Naumburg a. S.; 
die Befugnis zur Erledigung solcher Essigsäurebegleitscheine dem Hauptzollamt Breslau-Nord 
und den Zollämtern 1 Delitzsch im Bezirke des Hauptzollamts Wittenberg, Düsseldorf Güterbahnhof 
im Bezirke des Hauptzollamts Düsseldorf und Eilenburg im Bezirke des Hauptzollamts Mühlberg a. E.; 
die Befugnis zur Erledigung von Essigsäurebegleitscheinen, wenn die Ware nicht unter Eisen- 
bahnwagenverschluß oder in Eisenbahntopfwagen eingeht, dem Hauptzollamt Erfurt. 
Königreich Sachsen. 
Die Befugnis zur Ausfertigung von Essigsäurebegleitscheinen über Essigsäure, die nicht unter 
Eisenbahnwagenverschluß oder in Eisenbahntopfwagen versendet wird, dem Nebenzollamt Kötzschenbroda 
im Bezirke des Hauptzollamts Dresden II und dem Zollamt Glauchau im Bezirke des Hauptzollamts 
Zwickau; « I 
die Befugnis zur Erledigung von Essigsäurebegleitscheinen über Essigsäure, auch unter Eisenbahn— 
wagenverschluß oder in Eisenbahntopfwagen eingehend, dem Hauptzollamt Dresden I, dem Neben- 
zollamt Schönheide im Bezirke des Hauptzollamts Eibenstock, den Zollämtern am Magdeburg-Thüringer 
Bahnhof, am Bayerischen Bahnhof, am Berliner Bahnhof und am Bahnhof Plagwitz-Lindenau zu 
Leipzig im Bezirke des Hauptzollamts Leipzig 1 und dem Zollamt am Bahnhof Zittau im Bezirke des 
Hauptzollamts Zittau; - 
die Befugnis zur Erledigung von Essigsäurebegleitscheinen über Essigsäure, die nicht unter 
Eisenbahnwagenverschluß oder in Eisenbahntopfwagen eingeht, dem Hauptzollamt Meißen.
	        
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