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C. Aufwendungen des bisherigen Eigentümers.)
1.5). Befinden sich auf dem Grundstück zur Zeit der
Veräußerung Bauten, Neubauten oder sonstige
dauernde besondere Verbesserungen, die der bis-
herige Eigentümer oder dessen Eltern (Voreltern,
Erblasser) während ihrer Besitzzeit vorgenommen
haben (§ 14 Ziffer 3)2
2. Welche Aufwendungen haben der bisherige Eigen-
tümer oder dessen Eltern (Voreltern, Erblasser)
für diese Bauten und Verbesserungen gemacht?
Für jeden Bau und jede sonstige Ver-
besserung ist der Betrag der Aufwendung und
der Zeitpunkt, in welchem sie gemacht ist, an-
zugeben (bei Bauten und Umbauten der Zeit-
punkt der behördlichen Gebrauchsabnahme und,
soweit eine solche nicht besteht, der Zeitpunkt
der gebrauchsfertigen Herstellung). Die Be-
lege sind tunlichst beizufügen.
Hierunter sind nicht anzuführen
a) zur Wiederherstellung von Baulichkeiten
verwandte Beträge aus Versicherungen,
falls die wiederhergestellten Baulichkeiten
bereits bei dem Erwerbe seitens des bis-
herigen Eigentümers oder seiner Eltern
(Voreltern, Erblasser) bestanden,
b) Aufwendungen, die der laufenden Unter-
haltung von Baulichkeiten oder der lau-
fenden Bewirtschaftung von Grundstücken
dienen,
c) Aufwendungen, die auf Erzeugnisse des
Grundstücks, Maschinen, Mobiliar, Inventar
und dergleichen gemacht sind.
3.-) Hat sich der Wert der Bauten, Umbauten und
sonstigen Verbesserungen (§ 14 Ziffer 3) innerhalb
der Besitzzeit im Werte gemindert, bejahendenfalls
um wieviel?
*) Aufwendungen, die vor dem 1. Januar 1885 liegen, sind
auch dann nicht anzugeben, wenn der Erwerb vor dem 1. Jannar
1885 stattgefunden hat.
« Bei der Veräußerung eines Teilgrundstücks sind nur
di Aufwendungen anzugeben, welche auf das Teilgrundstück
entfallen.
**) Beim Übergange des Bergwerkseigentums sind hier ins-
besondere die bergmännischen Versuchs= und Ausrichtungsarbeiten
aufzuführen. .
««·)DieseFrageiftfürbergmännifcheBersuchssundAus-
richtungsarbeiten nicht zu beantworten.
1
Im Jalire 1895 Rabe 2ch das Wirtschaftsqebänd
de#reh Ambatt eines Stalles vergröhert.
5) u Jahre 1900 Rabe ich für rund 4 a Wien,
e#ne Becsserungsanlace autsgesosirt.
c) Im Jae 1902 st eine 2 AMorgen 9roße Fla,
ertraqlosen Odlamdes in Ackerboden tumgerandel
uworden.
d) Im Jahre 1909 ist das von mir miterworben-
Wohnhaus durch Brand teiliueise zerstört u90
im gleichen Jahre wiederhergestellt iworden.
æ) Die Aufiendungen für den Anbau des Stalle
im Jahre 1896 beliefen sich nach Abeug do
Auslagen für Zubelör von 100 M. auf
4 200 .
5) Die Pervdssertengsamage Fostefe J. 500 %
Die Kosten der Ferbesserung des Füheren 04.
kandes betfricgen. . 850 (/.
d) Die Kosten f#die WMecderkerstellkeno des in
Jahre 1909 durch Brand beschũdigten Gebadue
betrugen nach Abeug der erhaltenen Brand.
entschädigung von 4000 MA. noch 1250.
Die Abrechnun mit den Batunternehmern
sorvie die Quittumgen iiber die weiteron Zahlungen
sind beigefũüigt. ·
Dev-Weytdesausmememwazdezamdnbau
des-IMME-MEMMMMMEOZIESDEMMBock-«
F.Deø«-4MWdass-Med-waaJWlsBcläW
jetztetwasOOÆwenjgesswertseiw
Von den
Kosten der Beiũsserunmgsanluge werden uwegen ein
getretener Wertminderumg 800 AMA abaæuæieheon vein.