Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

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BZentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamt des Innern. 
  
Du beriehen durch alle Vostanstalten und Zuchhandlungon. 
XXXIX. Jahrgang. 
  
Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 1911. Nr. 35. 
  
  
  
  
  
. 
Inhalt: Zoll= und Steuerwesen: Leuchtmittelsteuer-Ausführungsbestimmunen Seite 317 
Zoll= und Steuerwesen. 
  
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 14. Juni 1911 beschlossen, den nachstehenden Leuchtmittel- 
steuer= Ausführungsbestimmungen seine Zustimmung mit der Maßgabe zu erteilen, daß sie am 
1. Juli 1911 in Kraft treten. 
Der buchhändlerische Vertrieb der im Reichsschatzamt veranstalteten Handausgabe dieser 
Bestimmungen ist R. v. Deckers Verlag — G. Schenck, Königlicher Hofbuchhändler — Berlin SW 19, 
Jerusalemer Straße 56, übertragen worden. 
Berlin, den 16. Juni 1911. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Wermuth. 
 
	        
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