10.
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„Hestell — hinter Ziffer 2 Abs. 2 —,
„Kämme“ — hinter Ziffer 4b Abs. 2 —,
„Klingeln“ — hinter Ziffer 14 —,
„Lineale“ — hinter Ziffer 2 —,
„Mörser“ — hinter Ziffer 1c Abs. 2 —,
„Nadeln“ — hinter Ziffer 2b Abs. 2 —,
„Osen“ — hinter Ziffer 2 Abs. 2 —,
„Petschafte“ — hinter Abs. 2 —, · .
„Reit= und Fahrgeschirrteile“ — hinter Ziffer 2 Abs. 2 —,
„Ringe“ — hinter Ziffer 5b Abs. 2 —,
„Röhren“ — hinter Ziffer 19 Abs. 2 —,
„Schirmgestelle“ — hinter Ziffer 2 Abs. 2 —,
„Schnallen“ — hinter Ziffer 2 Abs. 2 —,
„Schrauben“ — hinter Ziffer 2 Abs. 3 —,
„Tabakpfeifenbeschläge“ — hinter Ziffer 2 Abs. 2 —,
„Wagen (Wiegevorrichtungen)“ — hinter Ziffer 2b Abs. 2 —,
„Wageschalen“ — hinter Ziffer 3a Abs. 2 —, .
,,Walzen«——hinter8iffer2b1Abs.2—.;
d)derHinweis»s.a-«cbdieVertragsbestdmmwnginZifesäasheäKwpfcywcøkm.«
in den Stichworten: „Buchstaben“ — hinter Abs. 1 —,
„Drahtgeflechte“ — hinter Ziffer 25 —,
„Ketten“ — hinter Ziffer 4b Abs. 2 —,
„Siebböden“ — hinter Ziffer 2 —,
„Stecknadeln“ — hinter Ziffer 2 Abs. 2 —,
„Weberblätter usw.“ — hinter Ziffer 4 —.
In dem Stichwort „Bänder“ ist der Ziffer 5 folgender Hinweis anzufügen:
„S. auch die Anmerkung zu Strohgeflechte.“
In dem Stichwort „Blasen, tierische“ ist der Ziffer 1 folgende Vertragsbestimmung hinzuzufügen:
„4gar-Agar Capanische Pflunzengelatine, Kanten, eine 4rt #cechte Hausenblase) M +—.
Hinter dem Stichwort „Binsenhüte“ ist als neues Stichwort aufzunehmen:
„Binsenmatten:
grobe, roh, gefärbt, gebeizt oder gefirißt 589 3
andere als grobe, auch mit Unterlagen aus Gespinstwaren oder Filz 589 24
andere als grobe, im Stick oder abgepabtt. .. — 5 12“.
mIn dem Stichwort „Fußdecken“ erhält der Hinweis folgende Fassung:
„S. auch JFußbodendecken, Fußbodenteppiche und Matten sowie die Anmerkung 2 zu
Sparterie.“
In dem Stichwort „Geflechte“ erhält der Hinweis hinter Ziffer 5b folgende Fassung:
„S. auch Sparterie und die Anmerkung zu Strohgeflechte."
In dem Stichwort „Gespinstwaren“ ist in der dritten Zeile des Hinweises am Schlusse der An-
merkung 6 hinter „Geroche“ einzuschalten:
„ „ die Anmerkung eu Tascehentuücher“.
In dem Stichwort „Gewebe“ ist der Ziffer 1a folgende Anmerkung anzufügen:
„Anmerkung æzu la. Unter Nr. 401 fallen auch Habutaegewebe von der Art der hinterlegten Muster
(ungemusterte faffbindege Gesbebe ganz aus Seide des Maulbeerspinners, ohne jede Beimischumꝗ
von kuünstlicher Seide, von Florettseide oder von Seide des Eichenspinners, und beiderseitig mit festen
Kanten gerebt, roh, auch abgekocht sgebleicht] und gebugelf sscalandriert) im Geivichte von wenigstens
3 Momme duf die Randelstbliche Gewebeeinheit O.“
70“