Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

Nachweisung 
von Einnahmen der Reichs-Post= und Telegraphen= sowie der Reichs-Eisenbahnverwaltung 
für die Zeit vom 1. April 1911 bis zum Schlusse des Monats Juni 1911. 
  
  
  
  
  
  
  
B Einnahmen vom Beginne s Im Reichshaushalts-Etat 
ezeichnung des Rechnungsjahrs bis ist die Einnahme für das 
der zum Schlusse des Monats Rechnungsjahr 1911 
Einnahmen Juni 1911 veranschlagt auf 
— M — — 
1 2 8 
Post= und Telegraphenverwaltung 169 904 596 734 161 600 
Reichs-Eisenbahnverwaltung . . . . . ... 33 649 000 128 893 000 
  
  
  
3. Militär wesen. 
Bekanntmachung. 
Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 5. Juli 1893 (Zentralblatt S. 205) wird hierdurch 
zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß dem praktischen Arzte, Sanitätsrat Dr. G. Pagenstecher in 
Mexiko im Falle der Behinderung des Untersuchungsarztes Dr. Fichtner auf Grund des § 42 Ziffer 2 
der Deutschen Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden ist, Zeugnisse der im § 42 Ziffer 1a 
bis c ebendafelbst bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen aus- 
zustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt im Staate Mexiko haben. 
Berlin, den 22. Juli 1911. 
  
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Lewald. 
  
4. Zoll= und Steuerwesen. 
  
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 28. Juni 1911 beschlossen, 
daß die Orte Schrimm im Bezirke der Königlich Preußischen Oberzolldirektion zu Posen, 
Lüdenscheid im Bezirke der Königlich Preußischen Oberzolldirektion zu Münster i. W. und 
Überlingen im Großherzogtume Baden in das Verzeichnis der Orte, an denen sich gemäß 
§§ 1, 2 der Weinzollordnung zuständige Zollstellen befinden, und zwar je ohne ein bei- 
gefügtes Sternchen aufgenommen werden. 
  
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