Ergebnisse der Todesursachenstatiftik.
(Fortsetzung aus Band VIII S. 175—212.)
Die Sterbefälle im Deutschen Reiche während des Jahres 1902.
Berichterstatter: Geheimer Regierungsrat Dr. Rahts.
I. Vergleich mit dem Vorjahre.
Aus den 22 Staaten des Deutschen Reiches, welche sich bisher an der gemeinsamen
Todesursachenstatistik beteiligten, sind dem Kaiserlichen Gesundheitsamte Angaben über das
Alter und die Todesursache von 1108946 Gestorbenen des Jahres 1902 zugegangen. Es
fehlten solche Angaben, wie für das Jahr vorher, noch aus Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Strelitz,
Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß j. L., d. i. für nur 1,288 % der am 1. Dezember 1900
nachgewiesenen Gesamtbevölkerung des Reiches.1) Hinsichtlich der Ursachen der 10 444 in
Mecklenburg-Schwerin vorgekommenen Sterbefälle sind nicht so eingehende Angaben wie aus
den anderen 21 Staaten gemacht, da dort die Eintragung nur einiger Todesursachen von
besonderer Bedeutung vorgeschrieben ist.
In der Gesamtheit der 22 Staaten des Deutschen Reiches, welche sowohl für 1901,
wie auch für 1902 dem Gesundheitsamte Ausweise eingesandt haben, sind in letzterem Berichtsjahre
50957 Personen weniger als im Vorjahre und 112255 Personen weniger
als im Jahre 1900 gestorben. Die Sterblichkeitsverhältnisse sind demnach, zumal wenn man
nach Maßgabe der letzten Volkszählungsergebnisse ein stetiges Wachstum der Reichsbevölkerung
in Rechnung zieht, während des Berichtsjahres 1902 recht günstige gewesen; die Zahl der
Todesfälle hat gegenüber dem Vorjahre um 4,6 % und gegenüber dem Durchschnitt der
beiden Vorjahre um 7,1% abgenommen. Die Zahl der totgeborenen Kinder, welche
vorstehend nicht berücksichtigt worden ist, betrug während des Jahres 1902 in den 22 Staaten
63 880 und war um 832, d. i. um 1,23 %, geringer als die des Vorjahres und um 349, d. i.
um 0,5 00, geringer als im Durchschnitt der beiden Vorjahre.
Wie die Zahl der Todesfälle und Totgeburten, so hat allerdings von 1901 zu 1902
auch die Zahl der Lebendgeborenen abgenommen; sie sank in den 22 Staaten von
2009072 auf 2000959, d. i. um O,2 % war aber immer noch um 28836, d. i. um 1,16 %,
höher als die Zahl der im Jahre 1900 lebendgeborenen Kinder.
Was die Abnahme der Sterbefälle von 1901 zu 1902 betrifft, so ist eine solche
nur im Großherzogtum Hessen, sowie in den Fürstentümern Lippe und Reuß ä. L. nicht
beobachtet; hier stieg deren Zahl um 549, bezw. 20 und 9, zusammen um 578 an, dagegen
1) Verordnungen, wonach Ausweise zur Todesursachenstatistik nach dem einheitlichen Schema zu
fertigen und zunächst der staatlichen Zentralstelle einzusenden sind, wurden neuerdings erlassen für Sachsen-Weimar
am 21. Januar 1902, für Schwarzburg-Rudolstadt am 24. August 1902, für Reuß j. L.
am 22. Februar 1904 (vgl. Veröff. des K. G. A. 1902 S. 367 u. 1162, ferner 1904 S. 496).
Mediz.stat. Mitteil. a. d. Kaiserl. Gesundheiltsamle. Bd. I. 1