Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

Erteilt: 
den Zollämtern II Augustenburg und Ekensund im Bezirke des Hauptzollamts Flensburg die 
Befugnis 1; 
dem Zollamt II Biedenkopf im Bezirke des Hauptzollamts Marburg die Befugnis zur Er- 
ledigung von Zollbegleitscheinen II; 
im Zollamt 1 Hameln im Bezirke des Hauptzollamts Hildesheim unter Aufhebung der bis- 
herigen Beschränkungen allgemein die Befugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen 1) 
dem Zollamt II Lauenburg im Bezirke des Hauptzollamts Wandsbek die Befugnis zur Er- 
ledigung von Zündwarenbegleitscheinen für die Fabrik A. Schönfeld in Lauenburg. 
dem Zollamt I Oranienburg im Bezirke des Hauptzollamts Potsdam die Befugnis zur Aus- 
fertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Cycaswedel im Veredelungsverkehr der 
chemischen Fabrik des Dr. Sachsse in Velten; 
dem Zollamt 1 Schneidemühl im Bezirke des Hauptzollamts Rogasen die Befugnis zur Er- 
ledigung von Ubergangsscheinen über Bier; 
dem Zollamt 1 Sonderburg im Bezirke des Hauptzollamts Flensburg die Befugnis zur Er- 
ledigung von Zuckerbegleitscheinen J. 
Königreich Bayern. 
Die Übergangssteuerstelle Lengfurt im Bezirke des Hauptzollamts Aschaffenburg und das 
Steueramt Mainbernheim im Bezirke des Hauptzollamts Würzburg sind aufgehoben worden. 
Erteilt: 
dem Steueramt Mainburg im Bezirke des Hauptzollamts Ingolstadt die Befugnis zur Er- 
ledigung von Zollbegleitscheinen 1 über Schwerbenzin mit einer Dichte von mehr als 050 bis 0,70 
einschließlich bei 15% C, das für die Aktiengesellschaft für Petroleumindustrie in Nürnberg auf der 
Eisenbahn in Kesselwagen oder in Fässern eingeht und vom Ausfertigungsamt speziell revidiert ist; 
der Steuerstelle Pöttmes im Bezirke des Hauptzollamts Ingolstadt die Befugnis zur Aus- 
fertigung von Tabakversendungsscheinen I. 
Königreich Sachsen. 
Erteilt: 
dem Nebenzollamt Außerst Mittel Sohland im Bezirke des Hauptzollamts Bautzen die Be- 
fugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 über zur Wiederausfuhr bestimmtes englisches Jutegarn; 
dem Nebenzollamt Hartha im Bezirke des Hauptzollamts Grimma die Befugnis zur Er- 
ledigung von Zollbegleitscheinen 1 über Waren, die unter Packstückverschluß für den Kaufmann 
E. Hagenmüller in Hartha eingehen. 
Freie und Hansestadt Hamburg. 
Im Bezirke des Hauptzollamts Kuhwärder ist eine neue Zollabfertigungsstelle mit der Be- 
zeichnung „Zollabfertigungsstelle Elbtunnel“ errichtet worden. Dieser Zollstelle sind nachstehende 
Befugnisse beigelegt: 
1. Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I und II, Erledigung von Brannt- 
wein-, Salz-, Tabak= und Zuckerbegleitscheinen I und II, Erledigung von Leuchtmittel-, 
Schaumweine, Zigaretten= und Zündwarenbegleitscheinen. 
2. Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein, Ausfertigung von Muster- 
pässen über Gegenstände des freien Verkehrs; 
Einlaß von Fleisch, das über die Zollgrenze gegen das hamburgische Freihafen- 
gebiet eingeführt wird; 
Untersuchung von ausländischem Wein. 
3. Abfertigung und Bescheinigung des Ausganges von Bier, Branntwein und Branntwein- 
fabrikaten, eingesalzenen Gegenständen und Tabak; 
Bescheinigung des Ausganges von Kakaowaren und zuckerhaltigen Waren. 
Erteilung von Erlaubniskarten für ausländische Besitzer von Kraftfahrzeugen. 
Sämtliche Abfertigungen im Ubergangsverkehr ohne Einschränkung. 
mDie Befugnisse 3 bis 11, 13 bis 61, 63, 64 und 67 bis 74. 
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