Erteilt:
den Zollämtern II Augustenburg und Ekensund im Bezirke des Hauptzollamts Flensburg die
Befugnis 1;
dem Zollamt II Biedenkopf im Bezirke des Hauptzollamts Marburg die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen II;
im Zollamt 1 Hameln im Bezirke des Hauptzollamts Hildesheim unter Aufhebung der bis-
herigen Beschränkungen allgemein die Befugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen 1)
dem Zollamt II Lauenburg im Bezirke des Hauptzollamts Wandsbek die Befugnis zur Er-
ledigung von Zündwarenbegleitscheinen für die Fabrik A. Schönfeld in Lauenburg.
dem Zollamt I Oranienburg im Bezirke des Hauptzollamts Potsdam die Befugnis zur Aus-
fertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Cycaswedel im Veredelungsverkehr der
chemischen Fabrik des Dr. Sachsse in Velten;
dem Zollamt 1 Schneidemühl im Bezirke des Hauptzollamts Rogasen die Befugnis zur Er-
ledigung von Ubergangsscheinen über Bier;
dem Zollamt 1 Sonderburg im Bezirke des Hauptzollamts Flensburg die Befugnis zur Er-
ledigung von Zuckerbegleitscheinen J.
Königreich Bayern.
Die Übergangssteuerstelle Lengfurt im Bezirke des Hauptzollamts Aschaffenburg und das
Steueramt Mainbernheim im Bezirke des Hauptzollamts Würzburg sind aufgehoben worden.
Erteilt:
dem Steueramt Mainburg im Bezirke des Hauptzollamts Ingolstadt die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen 1 über Schwerbenzin mit einer Dichte von mehr als 050 bis 0,70
einschließlich bei 15% C, das für die Aktiengesellschaft für Petroleumindustrie in Nürnberg auf der
Eisenbahn in Kesselwagen oder in Fässern eingeht und vom Ausfertigungsamt speziell revidiert ist;
der Steuerstelle Pöttmes im Bezirke des Hauptzollamts Ingolstadt die Befugnis zur Aus-
fertigung von Tabakversendungsscheinen I.
Königreich Sachsen.
Erteilt:
dem Nebenzollamt Außerst Mittel Sohland im Bezirke des Hauptzollamts Bautzen die Be-
fugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 über zur Wiederausfuhr bestimmtes englisches Jutegarn;
dem Nebenzollamt Hartha im Bezirke des Hauptzollamts Grimma die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen 1 über Waren, die unter Packstückverschluß für den Kaufmann
E. Hagenmüller in Hartha eingehen.
Freie und Hansestadt Hamburg.
Im Bezirke des Hauptzollamts Kuhwärder ist eine neue Zollabfertigungsstelle mit der Be-
zeichnung „Zollabfertigungsstelle Elbtunnel“ errichtet worden. Dieser Zollstelle sind nachstehende
Befugnisse beigelegt:
1. Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I und II, Erledigung von Brannt-
wein-, Salz-, Tabak= und Zuckerbegleitscheinen I und II, Erledigung von Leuchtmittel-,
Schaumweine, Zigaretten= und Zündwarenbegleitscheinen.
2. Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein, Ausfertigung von Muster-
pässen über Gegenstände des freien Verkehrs;
Einlaß von Fleisch, das über die Zollgrenze gegen das hamburgische Freihafen-
gebiet eingeführt wird;
Untersuchung von ausländischem Wein.
3. Abfertigung und Bescheinigung des Ausganges von Bier, Branntwein und Branntwein-
fabrikaten, eingesalzenen Gegenständen und Tabak;
Bescheinigung des Ausganges von Kakaowaren und zuckerhaltigen Waren.
Erteilung von Erlaubniskarten für ausländische Besitzer von Kraftfahrzeugen.
Sämtliche Abfertigungen im Ubergangsverkehr ohne Einschränkung.
mDie Befugnisse 3 bis 11, 13 bis 61, 63, 64 und 67 bis 74.
-S OI
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