Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

55 — 
Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamt des Innern. 
    
DZu beziehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen. 
  
6 Berlin, Sonnabend, den 4. März 1911. Nr. 11. 
  
XXXIX. Jahrgang. 
" I 
«..-—-——-— 
  
  
  
  
Inhalt: Zoll= und Steuerwesen: Anleitung für die Zollabfertigung von Roggen= und Weizenkleie Seite 55 
  
Zoll-und Steuerwesen. 
  
Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 2. März 1911 beschlossen: 
a) Die anliegende „Anleitung für die Zollabfertigung von Roggen= und Weizenkleie“ wird 
genehmigt; 
b) die Hauptzollämter werden ermächtigt, zur Vermeidung von Härten in besonderen Fällen 
die Vergällung der Ware auch dann zu gestatten, wenn das in der Anleitung vor- 
geschriebene Verfahren ihre Zollpflichtigkeit ergeben sollte; die Vergällung ist in solchen 
Fällen nur zulässig, wenn die Ware vor dem 1. Februar 1911 für deutsche Rechnung 
fest gekauft und bis zum 30. Juni 1911 eingeführt oder an den deutschen Empfänger 
verladen worden ist. 
Berlin, den 3. März 1911. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Wermuth. 
11
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.