Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

dem Zollamt I Hannover Weidendamm im Bezirke des Hauptzollamts Hannover diee is 
zur Erledigung von Zündwarenbegleitscheinen für die kiendes Haupgto Ed. ##: und b 
Hannover sowie die Befugnis zur Abfertigung von zuckerhaltigen Waren, für die Abgabenvergütung 
beansprucht wird, für die Hannoversche Biskuit= und Waffelfabrik W. Hüttig in Hannover; 
dem Hauptzollamt Oels i. Schl. die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über 
Reis für die Stärkefabrik Richard Hasemann in Schmarse: -"" « ;«" 
«sp.»demZollamthsnabrückBahnhofimBezirkedesHauptzollamtsiOsnabrückdie Befugnisse 
Nr. 24 und 25 des Verzeichnisses in Teil II Ziffer 3 der Anleitung für die Zollabfertigung. 
Beim Zollamt 1 Rendsburg (S. 240 des Amterverzeichnisses) ist die Befugnis zur Abgaben- 
erhebung und Abstempelung für Vordrucke von Schiffsfrachturkunden zu streichen; beim Zollamt 1 
Suhl (S. 280) ist die Bemerkung 1. dahin zu ändern, daß die Befugnis zur Ausfertigung und Er- 
ledigung von Zollbegleitscheinen 1 auf Stückgüter beschränkt ist; beim Hauptzollamt Altona-Ottensen 
(S. 14) ist hinzuzufügen die Befugnis, zur Ausfertigung von Leuchtmittelbegleitscheinen. 
Königreich Bayern. 1 
Die Steuerstellen Altmannstein im Bezirke des Hauptzollamts Ingolstadt, Enkenbach und 
Herschweiler-Petersheim im Bezirke des Hauptzollamts Kaiserslautern, Gräfendorf im Bezirke des 
Hauptzollamts Aschaffenburg und Litzendorf im Bezirke des Hauptzollamts Bamberg sind aufgehoben; 
die Steuerämter Lohr im Bezirke des Hauptzollamts Aschaffenburg, Kösching im Bezirke des Haupt- 
zollamts Ingolfadt und Neuötting im Bezirke des Hauptzollamts Simbach in Steuerstellen umge- 
wandelt worden. 
Königreich Sachsen. 
Dem Zollamt Döbeln im Bezirke des Hauptzollamts Grimma sind die Befugnis 63 und die 
Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Handschuhleder der Tarif- 
nummer 548 im Veredelungsverkehr der Firma Oskar Richard Hempel in Döbeln erteilt worden. 
Königreich Württemberg. 
Dem Zollamt Eßlingen im Bezirke des Hauptzollamts Stuttgart ist die Befugnis 18 erteilt 
worden. 
Großherzogtum Hessen. 
Erteilt: 1 
dem Steueramt Alzey im Bezirke des Hauptsteueramts Mainz die Befugnis zur Erledigung 
von Zollbegleitscheinen 1I über untersuchte Verschnittweine und Verschnittmoste; —- 
der Zollabfertigungsstelle am Hafen in Worms die Befugnis 1 und die Befugnis zur anit— 
lichen Kennzeichnung von Gerste. « . 
Herzogtum Anhalt. 
Erteilt: 
dem Steueramt 1 Cöthen die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über die für 
die Firma Saeger & Co., G. m. b. H., in Cöthen vom Ausland eingehenden Retourwaren und aus- 
zubessernden Waren und zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über die nach der Ausbesserung 
wieder ausgehenden Waren; . 
dem Steueramt J Güsten die Befugnis zu Aus- und Umladungen der unter Wagenverschluß 
beförderten Güter (§ 65 des Vereinszollgesetzes) und zur Wiederanlegung des amtlichen Verschlusses 
bei Verschlußverletzungen (§ 96 des Vereinszollgesetzes und § 27 des Eisenbahn-Zollregulativs).
	        
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