Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

2. Finanzwesen. 
  
nuchmeisung 
von Einnahmen der Reichs-Post= und Telegraphen= sowie der Reichs-Eisenbahnverwaltung 
für die Zeit vom 1. April 1911 bis zum Schlusse des Monats November 1911. 
  
  
  
Bezeichnung 
der 
Einnahmen 
Einnahmen vom Beginne 
des Rechnungsjahrs bis 
zum Schlusse des Monats 
November 1911 
Im Reichshaushalts-Etat 
ist die Einnahme für das 
Rechnungsjahr 1911 
veranschlagt auf 
  
  
  
  
- 116 
1 2 8 
Post- und Telegraphenverwaltung 487 782 105 734 161 600 
Reichs-Eisenbahnverwaltung .. . . . ... 94 153 000 128 893 000 
  
3. Medizinal= und Veterinärwessen. 
  
Die Deutsche Arzneitaxe 1912 wird im Laufe dieses Monats im Verlag der Weidmannmsschen Verlags- 
buchhandlung in Berlin 8W 68, Zimmerstraße 94, erscheinen und ist im Buchhandel zum Ladenpreis 
von 1,20 & für ein in Leinen gebundenes Exemplar zu beziehen. 
  
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 29. Juni 1910 beschlossen, daß das im Süden des ham- 
burgischen Freihafengebiets auf Neuhof gelegene, von Preußen an Hamburg abgetretene Gelände nach 
Maßgabe des dazu aufgestellten Planes dem hamburgischen Freihafengebiet einverleibt werde. Der 
Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat beschlossen, daß die Verlegung der Zollgrenze auf der 
Strecke an der Südseite des hamburgischen Gebiets zunächst nur bis zu der durch Grenztafeln be- 
zeichneten geraden Linie zwischen dem alten und dem neuen Roßdamm erfolgt, und auf Grund der 
2 (Bundesrat erteilten Ermächtigung bestimmt, daß diese Anderung mit dem 15. Dezember 1911 in 
a 
Die Beschreibung des Laufes der Zollgrenze (Zentralblatt 1909 S. 749) wird im ersten Satze 
des letzten Absatzes wie folgt geändert: 
„. nordöstlich des Nebenzollamts Reiherstieg, wo das Zollgitter wieder beginnt, und 
folgt diesem eine kurze Strecke in gerader Linie nach Westen bis an den neuen 
Deich, dann rechtwinklig sich nach Süden wendend, zunächst an der Ost= und 
weiter an der Südseite des hamburgischen Gebiets am neuen Roßdamm ent- 
lang in geringer Entfernung von der südlichen Landesgrenze und spter .
	        
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