Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamt des Innern. 
  
Zu beziehben durch alle Vostanstalten und ZLuchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
XXXIX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 17. März 1911. Nr. 13. 
Z . „ I Zulassung eines zollfreien Lohnveredelungsverkehrs 
Inhalt: 1. Konsulatwesen. surhesungen Ermächtigung 6 mit ausländischen Kleider= und Futterstoffer 69 
zur Vornahme von Zivilstandshandlung Seite Veränderungen in dem Stande und den Geschäfts— 
2. Eisenbahnwesen: Ergänzung des Verzeichnisses der zur bezirken der Erbschaftssteuerämter und der Ober- 
Ausstellung von Leichenpässen ermächtigten Kaiserlichen behörden 609 
Vertretungen. 66 Veränderungen in dem Verzeichnis der im Ausland 
3. Zoll= und Steuerwesen: Bekanntmachung zur Aus- zur Ausstellung von Zeugnissen über die chemische 
führung des Gesetzes, betr. den Spielkartenstempel 68 Untersuchung von zollbegünstigten Gerbstoffauszügen 
Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit erachtigten wisenschaftlichen und Fachanstalten 5 
nusländischen gebleichten Baumwollgeweben 68 Anderungen der Lrannkwein Lageror nung 40 
Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit ## . .·«'« 
in Inland hergestelllen rohen Geweben aus Seide 69 4. ligeiucrsen Ausweisung von Ausländern aus dem 
  
1. Konufulatwesen. 
Von dem RKaiserlichen Konsul in Tacna (Chile) ist an Stelle des verstorbenen Konsularagenten 
Alexander Visscher van Gaasbeck dessen Sohn Alexander Gustav Visscher van Gaasbeck zum 
Konsularagenten in Arica bestellt worden. 
  
Dem bei der Kaiserlichen Gesandtschaft in Teheran beschäftigten Dragoman Wustrow ist auf Grund 
des 8 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 
dee Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Gesandten bürgerlich gültige Eheschließungen von 
eichsangehörigen und Schutzgenossen einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer 
vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
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