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plan von 1831 die dem Intendanten eines Armeekorps unterstellten
Trains aus dem Kommando der Trainkompagnie, einer Feldbäckereikolonne
für zwei Feldbacköfen, 7 Proviantfuhrwesenkolonnen
zur Mitführung eines viertägigen Bedarfs und einem fliegenden
Pferdedepot, das für alle Waffengattungen (früher bloß für die
Artillerie) bestimmt war. Die Feldlazarette standen unter dem
Korpsgeneralarzt, und zwar 3 leichte (früher „fliegende'") für je
200 Kranke und statt des früheren Hauptfeldlazaretts 3 schwere
Lazarette für je 400 Kranke. Die Trainsoldaten wurden beim jährlichen
Ersatzgeschäft aus mindertauglichen Leuten bestimmt, blieben
aber im Frieden ohne jede militärische Ausbildung im Reiten, Fahren,
Wartung der Pferde, Beladung der Wagen usw.
Die Landwehrregimenter wurden bei der Demobilmachung
1815 auf die Regierungsdepartements verteilt und bis auf schwache
besoldete Stämme beurlaubt, die bisherigen Landwehrkavallerieregimenter
gingen als solche ein. In jedem Regierungsdepartement
wurde ein Landwehrinspekteur eingesetzt, der auch das Ersatzgeschäft
für die stehende Armee besorgen sollte. Die Landwehrinspekteure
standen unmittelbar unter den Generalkommandos in den Provinzen.
Nach der Landwehrordnung vom 21. November 1815 bestand jedes
Landwehrregiment aus 2 Bataillonen und 2 Schwadronen 1. Aufgebots,
2 Bataillonen und 2 Schwadronen 2. Aufgebots. In jedem
Bataillonsbezirk war eine Schwadron mit eingeteilt. Die Artilleristen
wurden in die Infanteriekompagnien eingerechnet und sollten bei
Zusammenziehungen bataillonsweise eine Artilleriekompagnie bilden.
Bei der Mobilmachung dienten die Landwehrartilleristen 1. Aufgebots
dazu, die Feldbatterien auf Kriegsstärke zu setzen, die des 2. Aufgebots
kamen zur Festungsartillerie. Auf jedes Infanterieregiment des
stehenden Heeres rechnete man zwei solcher Landwehrregimenter.
Im Kriege sollte aus den 4 Bataillonen 1. Aufgebots dieser beiden
Regimenter ein Regiment von 3 Feldbataillonen und einem Reservebataillon
zusammengesetzt werden.
Am 5. Mai 1817 bestimmte der König, wie die künftig nach den
Regierungsdepartements benannten Landwehrregimenter den einzelnen
Linienregimentern und Korpsbezirken zugeteilt werden
sollten ). Die beiden Landwehrregimenter, aus denen im Kriege
ein zusammengesetztes Regiment zu bilden war, erhielten die gleiche
Nummer mit dem Zusatze a und b. Nachdem 1816 ein 9. und 10. Westphälisches
Regiment errichtet und die Landwehr im Großbherzogtum
Posen in 5 Regimenter formiert worden war, ergab sich durch
die 1817 erfolgte Aufstellung eines Stralsunder Regiments aus dem
ehemaligen Schwedisch-Pommern die Zahl von 68 Regimentern
(1.—34. a und b), die den vorhandenen 34 Linienregimentern entsprachen.
Bei der Errichtung des 35. und 36. Infanterieregiments
:4o) Militär-Wochenblatt 1817, Nr. 59.
Jany, Geschichte der Königl. Preuß. Armee. 10