Full text : Geschichte der königlich Preußischen Armee. Band IV. (4)

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plan  von  1831  die  dem  Intendanten  eines  Armeekorps  unterstellten
Trains  aus  dem  Kommando  der  Trainkompagnie,  einer  Feldbäckereikolonne
  für  zwei  Feldbacköfen,  7  Proviantfuhrwesenkolonnen
zur  Mitführung  eines  viertägigen  Bedarfs  und  einem  fliegenden
Pferdedepot,  das  für  alle  Waffengattungen  (früher  bloß  für  die
Artillerie)  bestimmt  war.  Die  Feldlazarette  standen  unter  dem
Korpsgeneralarzt,  und  zwar  3  leichte  (früher  „fliegende'")  für  je
200  Kranke  und  statt  des  früheren  Hauptfeldlazaretts  3  schwere
Lazarette  für  je  400  Kranke.  Die  Trainsoldaten  wurden  beim  jährlichen
  Ersatzgeschäft  aus  mindertauglichen  Leuten  bestimmt,  blieben
aber  im  Frieden  ohne  jede  militärische  Ausbildung  im  Reiten,  Fahren,
Wartung  der  Pferde,  Beladung  der  Wagen  usw.

Die  Landwehrregimenter  wurden  bei  der  Demobilmachung
1815  auf  die  Regierungsdepartements  verteilt  und  bis  auf  schwache
besoldete  Stämme  beurlaubt,  die  bisherigen  Landwehrkavallerieregimenter
  gingen  als  solche  ein.  In  jedem  Regierungsdepartement
wurde  ein  Landwehrinspekteur  eingesetzt,  der  auch  das  Ersatzgeschäft
für  die  stehende  Armee  besorgen  sollte.  Die  Landwehrinspekteure
standen  unmittelbar  unter  den  Generalkommandos  in  den  Provinzen.
Nach  der  Landwehrordnung  vom  21.  November  1815  bestand  jedes
Landwehrregiment  aus  2  Bataillonen  und  2  Schwadronen  1.  Aufgebots,
  2  Bataillonen  und  2  Schwadronen  2.  Aufgebots.  In  jedem
Bataillonsbezirk  war  eine  Schwadron  mit  eingeteilt.  Die  Artilleristen
wurden  in  die  Infanteriekompagnien  eingerechnet  und  sollten  bei
Zusammenziehungen  bataillonsweise  eine  Artilleriekompagnie  bilden.
Bei  der  Mobilmachung  dienten  die  Landwehrartilleristen  1.  Aufgebots
dazu,  die  Feldbatterien  auf  Kriegsstärke  zu  setzen,  die  des  2.  Aufgebots
kamen  zur  Festungsartillerie.  Auf  jedes  Infanterieregiment  des
stehenden  Heeres  rechnete  man  zwei  solcher  Landwehrregimenter.
Im  Kriege  sollte  aus  den  4  Bataillonen  1.  Aufgebots  dieser  beiden
Regimenter  ein  Regiment  von  3  Feldbataillonen  und  einem  Reservebataillon
  zusammengesetzt  werden.

Am  5.  Mai  1817  bestimmte  der  König,  wie  die  künftig  nach  den
Regierungsdepartements  benannten  Landwehrregimenter  den  einzelnen
  Linienregimentern  und  Korpsbezirken  zugeteilt  werden
sollten  ).  Die  beiden  Landwehrregimenter,  aus  denen  im  Kriege
ein  zusammengesetztes  Regiment  zu  bilden  war,  erhielten  die  gleiche
Nummer  mit  dem  Zusatze  a  und  b.  Nachdem  1816  ein  9.  und  10.  Westphälisches
  Regiment  errichtet  und  die  Landwehr  im  Großbherzogtum
  Posen  in  5  Regimenter  formiert  worden  war,  ergab  sich  durch
die  1817  erfolgte  Aufstellung  eines  Stralsunder  Regiments  aus  dem
ehemaligen  Schwedisch-Pommern  die  Zahl  von  68  Regimentern
(1.—34.  a  und  b),  die  den  vorhandenen  34  Linienregimentern  entsprachen.
  Bei  der  Errichtung  des  35.  und  36.  Infanterieregiments

:4o)  Militär-Wochenblatt  1817,  Nr.  59.
Jany,  Geschichte  der  Königl.  Preuß.  Armee.  10