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Dem Kaiserlichen Gesandten Prinzen Heinrich XXXI Reuß j. L. in Teheran ist auf Grund des
§ 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für
das Gebiet von Persien die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs-
angehörigen und Schutzgenossen einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer vor-
zunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Curitiba beauftragten Vizekonsul Pistor ist
auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die
Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von
Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem Deputy-Generalkonsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin, Harold B. Quarton,
ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.
Dem Kaiserlichen Vizekonsul Duesterberg in Czernowitz ist die erbetene Entlassung aus dem
Reichsdienst erteilt worden.
2. Finau zwesen.
Uachmeisung
von Einnahmen der Reichs-Post= und Telegraphen= sowie der Reichs-Eisenbahnverwaltung
für die Zeit vom 1. April 1912 bis zum Schlusse des Monats August 1912.
Einnahmen vom Beginne Im Reichshaushalts-Etat ist
Bezeichnung des Rechnungsjahrs bis die Einnahme für das
der zum Schlusse des Monats Rechnungsjahr 1912 veran-
Einnahmen August 1912 schlagt auf
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1 2 8
Reichs-Post= und Telegraphenverwaltung 313 714 400 791 381 000
Reichs-Eisenbahnverwaltug 61 681 000 141 780 000