Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

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3. Handels= und Gewerbewesen. 
  
Der zwischen dem Deutschen Reiche und der Republik Panama geltende Freundschafts-, Handels= und 
Schiffahrtsvertrag mit dem Freistaat Columbien vom 23. Juli 1892 (Reichs-Gesetzbl. 1894 S. 471) 
istevon der Regierung Panamas am 9. Juli 1912 gekündigt worden. Infolge der Kündigung tritt 
der Vertrag bezüglich Panamas am 9. Juli 1913 außer Kraft. 
  
4. Marine und Schiffahrt. 
  
In Ergänzung der Bekanntmachung vom 26. Januar 1911 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 27) 
haben auf Grund des § 4 Ziffer 7 der Bekanntmachung, betreffend den Befähigungsnachweis und die 
Prüfung der Maschinisten auf Seedampfschiffen der deutschen Handelsflotte, vom 7. Januar 1909 
(Reichs-Gesetzbl. S. 210) die beteiligten Landesregierungen im Einvernehmen mit mir 
a) die Königliche Schiffsingenieur= und Seemaschinistenschule in Flensburg als technische 
Lehranstalt im Sinne des § 4 Ziffer 5 Abs. 2. a. a. O. für die Vorbereitung zur Vor- 
prüfung zum Schiffsingenieur, 
b) die höhere Maschinenbauschule — Abteilung B — des staatlichen Technikums in Bremen, 
diese bei Absolvierung sämtlicher Klassen einschließlich der Oberklasse für Schiffsmaschinen- 
bau als technische Lehranstalt im Sinne des § 4 Ziffer 5 und 6 Abs. 2 a. a. O. für die 
tannt Vorbereitung zur Vor- und Hauptprüfung zum Schiffsingenieur 
anerkannt. 
Berlin, den 27. September 1912. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: von Jonquieres. 
  
5. Militärwesen. 
  
Bekanntmachung. 
Das unter dem 15. Juni 1911 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 298) veröffentlichte 
„Verzeichnis der den Militäranwärtern usw. im Reichsdienst vorbehaltenen Stellen“ (Anlage Ff der 
Anstellungsgrundsätze für Militäranwärter usw. vom 20. Juni 1907) wird an den betreffenden Stellen 
abgeändert, wie folgt: 
VI. Marineverwaltung. 
Auf Seite 302 ist in der Anmerkung ) in Zeile 2 hinter dem Worte: „Landheers“ ein- 
zuschalten: 
„und der Schutztruppen“. 
Gleichzeitig wird das unter demselben Tage (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 304) 
veröffentlichte „Verzeichnis der Behörden usw., die hinsichtlich der den Militäranwärtern und den In-
	        
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