Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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Die Bewerbung um die Wohltaten ist von den Erziehungsberechtigten (Mutter, Vormund) 
nicht an das Waisenhaus in Potsdam, sondern an das Direktorium des Potsdamschen Großen 
Militär-Waisenhauses in Berlin W 66 (Wilhelmstraße 82/85) zu richten. 
Dem Gesuche sind beizufügen: 
1. Die Militärzeugnisse (Militärpaß) des Vaters, 
2. die Sterbeurkunde des Vaters und bei Vollwaisen auch der Mutter, sowie die standes- 
amtliche Geburtsbescheinigung und der Taufschein des Kindes, ferner die gerichtliche 
Bestallung des etwa bestellten Vormundes, 
. eine amtliche Bescheinigung der Bedürftigkeit, 
4. ein amtlicher Ausweis über den Betrag der unter B 2 erwähnten Hinterbliebenenbezüge 
oder darüber, daß das Kind weder Anspruch noch Aussicht auf deren Gewährung hat, 
5. wenn für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren Pflegegeld beantragt wird, ein ober- 
militärärztliches Zeugnis, daß sie sich nicht zur Aufnahme in ein Militär-Waisenhaus eignen. 
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4. Versicherungs wesen. 
Bekanuntmachnng, 
betreffend das Verfahren bei Zuziehung von Beisitzern zu den Verhandlungen des 
Oberschiedsgerichts für Angestelltenversicherung. 
Auf Grund des § 292 des Versicherungsgesetzes für Angestellte vom 20. Dezember 1911 
(Reichs-Gesetzbl. S. 989) bestimme ich folgendes: 
Die Reihenfolge, in der die beamteten Mitglieder und die Versicherungsvertreter 
zu den Verhandlungen des Oberschiedsgerichts für Angestelltenversicherung zugezogen 
werden, bestimmt der Vorsitzende des Oberschiedsgerichts in der Regel vierteljährlich 
im voraus. 
Berlin, den 17. September 1913. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Richter. 
  
142“
	        
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