Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

Wuster 5 
(E. Z. O. § 47). 
Annahmeerklärung. 
. Schiffsführer . . 
Der unterzeichnete Bevollmächtigte der Eisenbahnverwaltung übernimmt die zu d 
Begleitzettel Nr. des amts gehörigen, in 
das Fahrzeug umgeladenen Güter zur weiteren Beförderung 
d Wagen Nr. 
und tritt hinsichtlich dieser Güter in die Verpflichtungen ein, die sich nach der Begleitzettelanmeldung 
aus dem Vereinsgzollgesetz ergeben. 
Gleichzeitig beantragt er die Verlängerung der Gestellungsfrist bis zum 
, den 19 
  
Dem amt 
übersandt. 
Bemerkungen wegen der Sicherheit: 
Die Gestellungsfrist ist bis zum verlängert worden. 
, den 19 
amt 
12
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.