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Kousfulatwesen. (Fortsetzung.)
Dem Kaiserlichen Konsul Grafen von Podewils in Sofia ist auf Grund des § 1 des Gesetzes
vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk
die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz-
genossen einschließlich der unter deulschem Schutze befindlichen Schweizer vorzunehmen und die Ge-
burten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem Kaiserlichen Vizekonsul Dr. Guggenheimer in Lugano (Schweiz) ist die erbetene Entlassung
aus dem Reichsdienst erteilt worden.
Dem Kaiserlichen Vizekonsul Tarl Roth in Valladolid (Spanien) ist die erbetene Entlassung aus
dem Reichsdienst erteilt worden.
Dem Kaiserlichen Konsul Zopotos in Volo (Griechenland) ist die erbetene Entlassung aus dem
Reichsdienst erteilt worden.
Dem Kaiserlichen Konsul F. Nehlsen in St. Thomas (Antillen) ist die erbetene Entlassung aus
dem Reichsdienst erteilt worden.
3. Zoll-und Steuerweseun.
Auf Grund des Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundes-
rats für Zoll= und Steuerwesen
an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich Preußischen Oberzollrevisors
Perl der Königlich Preußische Zollinspektor Weyher in Danzig den Königlich Preußischen Hauptzoll-
ämtern zu Emden, Leer (Ostfriesland), Nordhorn und Osnabrück, den Großherzoglich Oldenburgischen
Hauptzollämtern zu Brake und Varel sowie dem Großherzoglich Oldenburgischen Hauptsteueramte zu
Oldenburg als Stationskontrolleur mit dem Wohnsitz in Oldenburg,
an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich Preußischen Oberzollrevisors
Schweiger der Königlich Preußische Zollinspektor Kniesche in Emmerich den Königlich Bayerischen
Hauptzollämtern zu Landshut, Passau, Reichenhall, Simbach und Zwiesel als Stationskontrolleur mit
dem Wohnsitz in Passau,
an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich Preußischen ·
Schwedt der Königlich Preußische Zollinspektor Mundt in Züllchow bei ishen WVergollrevisors
Preußischen Hauptzollamt zu Geestemünde und den bremischen Hauptzollämtern zu Bremen und Bremer)
haven als Stationskontrolleur mit dem Wohnsitz in Bremen, «
an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich Preußischen «
Kricheldorf der Königlich Preußische Zollinspektor Rabenau in geriin benbslchen, Borrgeulreoifors
ämtern zu Hagenau, Schlettstadt und Straßburg im Elsaß als Stationskontrolleur mit dem Wole si
in Straßburg im Elsaß nsitz
und an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich Preußischen O .
Schödler der Königlich Preußische Zollinspektor Orth in Sien uanic#sch ure ischen Oberzellrevifors
zollämtern zu Altkirch, Colmar, Mülhausen im Elsaß und St. Ludwig als Stationskontroll Haupt-
dem Wohnsitz in Mülhausen im Elsaß eur mit
vom 1. Oktober 1913 ab,
. ferner an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich Sächsischen
revisors Erbe der Königlich Sächsische Zollinspektor Frauenstein in Leipzig den hamburgisck
zollämtern zu Hamburg als Stationskontrolleur mit dem Wohnsitz in Hamburg
Oberzoll-
en Haupt-