Erlänterungen zum Fragebogen Nr. 8
Verke, welche Elußeisen oder Flußstahl nach dem Thomas- oder Bessemer- oder Siemens-
Martin- oder Elektrostahlverfahren oder im Miegel herstellen.
1. Wenn ein Unternehmer mehrere Flußeisen= oder Flußstahlwerke besitzt, so bleibt es ihm
überlassen, ob er — unter Nachforderung der benötigten Fragebogen — für jedes Flußeisen= oder
Flußstahlwerk einen besonderen Fragebogen ausfüllen oder die Angaben für sämtliche in einem
Bundesstaat oder in einem Landesteile gelegenen Flußeisen- oder Flußstahlwerke auf einem Frage-
bogen machen will. In letzterem Falle sind so viel Fragebogen auszufüllen, als Bundesstaaten oder
Landesteile für den Unternehmer in Frage kommen.
2. Jede Frage ist zu beantworten. Ein leerer Raum darf hinter keiner Frage bleiben,
weil sonst Zweifel darüber erweckt werden, ob die Frage überhaupt gelesen worden ist.
3. Zu Frage IA und B. Es sind die von Ihnen für Ihr Flußeisen= oder Flußstahlwerk
der Berufsgenossenschaft mitgeteilten, in Ihrer Arbeiter- und Lohnnachweisung aufgeführten Zahlen —
Zahl der durchschnittlich im Laufe des Jahres beschäftigt gewesenen, gesetzlich und freiwillig versicherten
Personen und deren Löhne und Gehälter — anzugeben. Enthalten die Zahlen für die Berufsgenossen-
schaft auch die in anderen Betrieben beschäftigt gewesenen Personen und deren Löhne und Gehälter,
so sind, soweit möglich, die auf diese anderen Betriebe entfallenden Personen und deren Löhne und
Gehälter abzuziehen. Hierbei können, falls eine Feststellung der in den verschiedenen Betrieben be-
schäftigt gewesenen Personen und deren Löhne und Gehälter sich nicht auf Grund der Geschäftsbücher
ermöglichen läßt, die Angaben schätzungsweise gemacht werden. Sollte diese Feststellung auch schätzungs-
weise nicht ausführbar sein, so sind die beschäftigt gewesenen Personen wie deren Löhne und Gehälter
nur einmal, und zwar auf dem Fragebogen desjenigen Betriebs zu bezeichnen, bei dem die Beschäfti-
gung vorwiegend stattgefunden hat.
In Staats- und Kommunalbetrieben sind die beschäftigt gewesenen Betriebsbeamten mit einem
Gesamtdiensteinkommen bis zu 5000 J¼ mit zu berücksichtigen.
4. Zu Frage llII. Es sind diejenigen Mengen Roheisen, Schrott, Eisenerze und Zuschläge
anzugeben, die im Flußeisen= oder Flußstahlwerke während des Erhebungsjahrs tatsächlich verarbeitet,
nicht aber die Mengen, die im Erhebungsjahre nur bezogen, aber nicht verarbeitet worden sind. Es
sind daher in Betracht zu ziehen die Vorräte, die zu Beginn des Erhebungsjahrs vorhanden gewesen
und im Erhebungsjahre verarbeitet worden sind, dagegen außer Ansatz zu lassen die Vorräte, die am
Ende des Erhebungsjahrs verblieben sind. Nicht zu berücksichtigen sind diejenigen Abfallprodukte, die
im Flußeisen= oder Flußstahlwerk entstanden und dort weiter verarbeitet worden sind, mitzurechnen
dagegen diejenigen Mengen, die von solchen anderen Werken desselben Besitzers stammen, über die
besondere Fragebogen ausgestellt werden.
Unter A „Roheisen“ sind auch die mitverbrauchten Eisenlegierungen, wie Ferromangan, Ferro-
silicium usw. anzugeben.
Zu Frage IV. Es sind die im Erhebungsjahr in dem Flußeisen- oder Flußstahlwerk
erzeugten und nicht die in diesem Jahre abgesetzten Rohblöcke und Stahlformgußstücke sowie deren