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Exlänternngen zum Fragebogen Arx. 10
Aupferhütten.
1. Wenn ein Unternehmer mehrere Kupferhütten besitzt, so bleibt es ihm überlassen, ob er —
unter Nachforderung der benötigten Fragebogen — für jede Kupferhütte einen besonderen Fragebogen
ausfüllen oder die Angaben für sämtliche in einem Bundesstaat oder in einem Landesteile gelegenen
Rupferhütten auf einem Fragebogen machen will. In letzterem Falle sind soviel Fragebogen aus-
zufüllen, als Bundesstaaten oder Landesteile für den Unternehmer in Frage kommen.
Sind neben kupferhaltigen Erzen, Halbfabrikaten usw. auch andere Erze, Halbfabrikate usw.
verarbeitet worden, so ist für jeden Zweig des Hüttenbetriebs ein besonderer Fragebogen auszufüllen;
. B. sind für einen Betrieb, in dem kupferhaltige Erze und Halbfabrikate sowie Blei= und Silbererze
und blei- und silberhaltige Halbfabrikate zur Verarbeitung gekommen sind, zwei Fragebogen aus-
zufüllen, nämlich ein Fragebogen für die Kupferhütten und ein Fragebogen für die Blei= und
Silberhütten.
2. Jede Frage ist zu beantworten. Ein leerer Raum darf hinter keiner Frage bleiben,
weil sonst Zweifel darüber erweckt werden, ob die Frage überhaupt gelesen worden ist.
3. Zu Frage lA und B. Es sind die von Ihnen für Ihre Kupferhütte der Berufsgenossen-
schaft mitgeteilten, in Ihrer Arbeiter- und Lohnnachweisung aufgeführten Zahlen — Zahl der durch-
schnittlich im Laufe des Jahres beschäftigt gewesenen, gesetzlich und freiwillig versicherten Personen und
deren Löhne und Gehälter — anzugeben. Enthalten die Zahlen für die Berufsgenossenschaft auch die
in anderen Betrieben beschäftigt gewesenen Personen und deren Löhne und Gehälter, so sind, soweit
möglich, die auf diese anderen Betriebe entfallenden Personen und deren Löhne und Gehälter abzu-
ziehen. Hierbei können, falls eine Feststellung der in den verschiedenen Betrieben beschäftigt gewesenen
Personen und deren Löhne und Gehälter sich nicht auf Grund der Geschäftsbücher ermöglichen läßt,
die Angaben schätzungsweise gemacht werden. Sollte diese Feststellung auch schätzungsweise nicht aus-
führbar sein, so sind die beschäftigt gewesenen Personen wie deren Löhne und Gehälter nur einmal,
und zwar auf dem Fragebogen desjenigen Betriebs zu bezeichnen, bei dem die Beschäftigung vor-
wiegend stattgefunden hat.
In Staats- und Kommunalbetrieben sind die beschäftigt gewesenen Betriebsbeamten mit einem
(Hesamtdiensteinkommen bis zu 5000 A mit zu berücksichtigen.
4. Zu Frage II. Es sind diejenigen Stoffe anzugeben, die in der Kupferhütte während des
Erhebungsjahrs tatsächlich verarbeitet worden sind — einerlei ob die Verarbeitung für eigene Rechnung
oder für fremde Rechnung in Lohn stattgefunden hat —, nicht aber die Stoffe, die im Erhebungsjahre
nur bezogen, aber nicht verarbeitet worden sind. Es sind daher in Betracht zu ziehen die Vorräte,
die zu Beginn des Erhebungsjahrs vorhanden gewesen und im Erhebungsjahre verarbeitet worden sind,
dagegen außer Ansatz zu lassen die Vorräte, die am Ende des Erhebungsjahrs verblieben sind. Nicht
zu berücksichtigen sind diejenigen Halbfabrikate (Kupferstein, Schwarzkupfer) und Abfälle (Kupfer-
schlacken ufw.), die in der Kupferhütte entstanden und dort weiter verarbeitet worden sind, mitzurechnen
dagegen diejenigen Halbfabrikate und Abfälle, die von solchen anderen Kupferhütten desselben Besitzers
stammen, über die besondere Fragebogen ausgestellt werden.
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