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PNachweisung
von Einnahmen der Reichs-Post- und Telegraphen= sowie der Reichs-Eisenbahnverwaltung
für die Zeit vom 1. April 1912 bis zum Schlusse des Monats Januar 1913.
Einnahmen vom BeginneIm Reichshaushalts-Etat ist
Bezeichnung des Rechnungsjahrs bis die hshaue für das
der zum Schlusse des Monats Rechnungsjahr 1912 veran-
Einnahmen Januar 1913 schlagt auf
— — + 6
— 2 8
Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung 666 339 063 791 381 000
Reichs-Eisenbahnverwaltung ... 126 777.000 141 780 000
3. Eise nbahu wesen.
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf § 44 Abs. 4 der Eisenbahn--Verkehrsordnung vom 23. Dezember 1908
(Reichs-Gesetzbl. 1909 S. 93) wird in Ergänzung der Bekanntmachung vom 10. Januar 1910 (Zentral-
blatt S. 14) bekannt gemacht, daß die Ermächtigung zur Ausfertigung von Leichenpässen auch dem
Kaiserlichen Vizekonsul in Las Palmas erteilt worden ist.
Berlin, den 10. Februar 1913.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: von Jonquieères.
4. Maß= und Gewichtswesen.
Bekuanntmachung.
Auf Grund des § 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten,
ist die folgende Art von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüfämter im
Deutschen Reiche zugelassen und ihr das beigesetzte Systemzeichen zuerteilt worden:
Zweiter Zusatz zu S Elektrolytzähler für Gleichstrom, Form HN2, FN2 und UN2,
hergestellt von dem Glaswerk Schott & Gen. in Jena.
Eine Beschreibung wird in der Elektrotechnischen Zeitschrift veröffentlicht, von deren Verlag
(Jul. Springer in Berlin Wx, Linkstr. 23/24) Sonderabdrucke bezogen werden können.
Charlottenburg, den 8. Februar 1913.
Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt.
Warburg.