Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

—  186  —

2.  Militärwesen.

    

Bekanntmachung.

Dem  Arzte  Dr.  Lazar  Lauterstein  in  Lemberg  ist  auf  Grund  des  §.  42  Ziffer  2  der
Deutschen  Wehrordnung  die  Ermächtigung  erteilt  worden,  Zeugnisse  der  im  §  42  Ziffer  1a  bis  c
ebendaselbst  bezeichneten  Art  über  die  Tauglichkeit  derjenigen  militärpflichtigen  Deutschen  auszustellen,
welche  ihren  dauernden  Aufenthalt  in  Galizien  oder  in  der  Bukowina  haben.

Berlin,  den  21.  Februar  1913.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Lewald.

Bekanntmachung.

Dem  Arzte  Dr.  W.  F.  Hamilton  in  Montreal  ist  auf  Grund  des  §  42  Ziffer  2  der
Deutschen  Wehrordnung  die  Ermächtigung  erteilt  worden,  Zeugnisse  der  im  §  42  Ziffer  1a   bis  c
ebendaselbst  bezeichneten  Art  über  die  Tauglichkeit  derjenigen  militärpflichtigen  Deutschen  auszustellen,
welche  ihren  dauernden  Aufenthalt  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  oder  in  Canada  haben.

Berlin,  den  21.  Februar  1913.

Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:  Lewald.

 

3.  Zoll=  und  Steuer  wesen.

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  6.  Februar  1913  die  nachstehenden  Bestimmungen  über
die  Vergütung  der  Branntweinsteuer-Verwaltungskosten  für  die  Rechnungsjahre  1912,  1913  und  1914
beschlossen.
Berlin,  den  21.  Februar  1913.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Kühn.

Destimmungen
über  die  Vergütung  der  Branntweinsteuer-Verwaltungskosten  für  die  Rechnungsjahre  1912,
1913  und  1914.

§  1.
Die  Vergütung  für  die  Erhebung  und  Verwaltung  der  Verbrauchsabgabe  beträgt  8  vom  Hundert
der  im  Gebiete  der  Branntweinsteuergemeinschaft  zur  Verrechnung  gekommenen  Gesamt-Rohsolleinnahme
abzüglich  des  Gesamtbetrags  der  angerechneten  Gutscheine  und  der  aufgerechneten  Steuerermäßigungs-