Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

Arten des Besitzstandes ha 
  
IILIEII—I 
Kronforsten 
Staatsforsten 
Staatsanteilsforsten 
Gemeindeforsten. 
Stiftungsforsten. 
Genossenforsten 
Privatforsten, und zwar: 
a) zu fideikommissarischen Gütern gehörige Forsten und Fideikommißforsten 
b) andere Privatforsten 
  
Zusammen 
(Summe wie in 
Anlage 1 unter C. VI 
Spalte 2.) 
  
Anweisung zur Ausfüllung der Tabelle. 
Besitzarten: 
- 
7 
Es gehören zu: 
den Kronforsten: die landesherrlichen Kronfideikommiß-, Schatull- und landesherrlichen 
den Staatsforsten: die fiskalischen Domanial= und Kameral= usw. Forsten, 
den Staatsanteilsforsten: die Forsten im gemeinschaftlichen Besitze des Fiskus und anderer 
den Gemeindeforsten: die Forsten der politischen Gemeinden und Gemeindeverbände, der 
den Stiftungsforsten: die Forsten der Kirchen und Schulen, Kirchen und Schulgemeinden, 
den Genossenforsten: die Waldungen von Markgenossenschaften, Märkerschaften, Erbengenossen- 
schaften, ferner Interessentenforsten und Halben-Gebrauchswaldungen, die anderen gesetz- 
Gemeinschaft des Waldeigentums oder der Waldwirtschaft, 
(Nicht zu den Genossenwaldungen gehören gemeinschaftliche Privatwaldungen, bei 
Vertrag] entstanden ist.) 
den Privatforsten: die Forsten der Privaten, mit Einschluß der Standesherren, im freien 
Lehnsforsten und die im Erbfall an den Mannesstamm gebundenen Forsten. 
Fläche: 
Für die Flächenangabe ist maßgebend der Besitzstand am 1. Juni 1913. 
Ertrag: 
1. Die Angaben sollen sich auf das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr beziehen. 
hebungsmustern nachrichtlich zu vermerken. Auf Schätzung beruhende Angaben 
Waldbesitzer (Forst-Aufsichtsorgane) Zahlen über den wirklichen Einschlag zu erlangen. 
2. Als Ertrag ist stets diejenige Holzmenge einzutragen, welche von der ganzen ver- 
die gesamte, der betreffenden Fläche entnommene Holzmenge, nicht nur der zum 
Der Holz-Ertrag aus der mit Eichenschälwald bestandenen Fläche ist in den Spalten 
Zu Spalte 2 bis 7: Soweit Unterteilung nicht ausführbar ist, sind die Gesamterträge
	        
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