Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

§ 17. 
Verteilung der Stellen auf die Wahlvorschläge. 
Fassung 1 (Höchstzahlensystem): 
1 Die den einzelnen Wahlvorschlägen zugefallenen Gesamtstimmenzahlen (§ 16) werden der- 
Reihe nach durch 1, 2, 3, 4 usw. geteilt und unter den so gefundenen Zahlen so viele Höchst- 
zahlen ausgesondert und der Größe nach geordnet, als Vertreter zu wählen sind. Jeder Wahl- 
vorschlag erhält so viele Stellen zugeteilt, als Höchstzahlen auf ihn entfallen. Wenn eine Höchstzahl 
auf mehrere Vorschläge zugleich entfällt, so entscheidet das Los darüber, welchem dieser Vorschläge- 
die nächste Stelle zukommt. 
* 8 17. Beispiel zu Fassung 1. Es sind 8 Vertreter zu wählen (die Ersatzmänner werden 
im § 19 berücksichtigt). Nach dem Beispiel zu § 16 find dem Wahlvorschlage I 260, dem Wahlvorschlage II 
150 und dem Wahlvorschlage III 100 Stimmen zugefallen. Diese Vabien werden jetzt durch 1, 2, 3, 4 usw. geteilt. 
Das Ergebnis zeigt die folgende Tafel. In " sind die 8 der Größe nach ersten Zahlen als sogenannte Höchst- 
zahlen durch kleine danebengesetzte Ziffern Bekennzeichnet: 
III 
:1 2501 150 7 1000) 
: 2 125 756) 506) 
3 83 ½/5) 508) 33 1/1 
4 62 1/2 ) 37 ½ 25 
: 6 506) 30 20. 
Demnach entfallen auf Wahlvorschlag 1 die Höchstzahlen zu 1, 3, b und 7, auf Wahlvorschlag II die- 
Höchstzahlen zu 2 und 6, auf Wahlvorschlag III die Hunsczabl zu 4. Die Höchstzahl zu 8 entfällt auf sämtlia) 
5 Wahlvorschläge, hier entscheidet also das Los. Fällt es auf Wahlvorschlag III, so entfallen auf Wahlvorschlag l 
4 Stellen, auf Wahlvorschlag II 2 Stellen, auf Bahlvorschlag III 2 Stellen. 
Wären Wahlvorschlag II und III miteinander verbunden, so wären auf diese beiden Wahlvorschläge- 
zusammen 250 Stimmen entfallen, also ebenso viel wie auf Wahlvorschlag I. Es würden dann Wahlvorschlag I 
4 Stellen und Wahlvorschlag II und III zusammen 4 Stellen erhalten (das Los entscheidet, ob 1, 8, 5, 7 oder 2, 
4, 6, 8). Diese 4 Stellen, die Wahlvorschlag II und III erhalten haben, wären dann in gleicher Weise unter dic 
Wahlvorschläge II und III zu verteilen. 
Für den im Abs. 4 vorgesehenen Fall empfiehlt sich die dort vorgeschlagene Fassung im Interesse der 
Einfachheit. Ein genaueres Ergebnis würde freilich dadurch zu erzielen sein, daß unter die Wahlvorschläge, die- 
noch Bewerber enthalten, eine Neuverteilung der überschüssigen Vertreterstellen gemäß Abs. 1 vorzunehmen wäre. 
Beispiel I zur Fassung 2. 
Es find 4 Vertreter zu wählen (die Ersatzmänner werden im §& 19 berücksfichtigt). 
Die Gesamtheit der abgegebenen gültigen Stimmen beträgt 250 + 150 + 100 = 500. Die Verteilungs- 
zahl beträgt also, da 4 Vertreter zu wählen sind, 1 — 100. Auf Wahlvorschlag 1 entfallen 100 — 2 (unbe- 
rücksichtigter Stimmenrest 50), auf Wahlvorschlag II- 18 1 (est k0), auf Wahlvorschlag III * — 1 Eest ) 
Vertreterstellen. Alle 4 Vertreterstellen sind vergeben. 
Beispiel II zu Fassung 2. 
Es haben erhalten: 
Wahlvorschlag I 250 Stimmen 
- II 160 
- III 50 - 
TieGefamthcitderabgegebenenStimmenbeträgt-.... 450, die Verteilungszahl 450:5 = 90. Auf Wahl— 
vorschlag 1 entfallen * — 2 Stellen (unberücksichtigter Stimmenrest 70), auf Wahlvorschlag II 55r 1 Stele 
(Rest 60), auf Wahlvorschlag III (5 — 0 Stellen (Rest 50). Drei Vertreterstellen sind verteilt, die vierte ist noch 
zu vergeben. Hierzu wird die jedem Wahlvorschlage zugefallene Stimmenzahl durch die um 1 vermehrte Zahl der 
ihr bereits zugefallenen Stellen geteilt, also 
260 150 50 
2 + 8% 1 T %% O 
Der größte Bruchwert ist 83 ½, Wahlvorschlag 1 erhält daher die noch zu vergebende Stelle. 
Ein einfacheres, aber weniger genaues Verfahren ergibt sich, wenn die Abs. 1 und 2 der Fassung 2 durch 
folgende Bestimmung ersetzt werden, wobei die Abs. 3 bis 7 unverändert bleiben: 
„Zur Ermittlung der Stimmenzahl, die zur Wahl je eines Vertreters erforderlich ist (Verteilungszahl), 
wird die Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen durch die Zahl der zu wählenden Vertreter geteilt und 
der Bruchwert nötigenfalls auf die nächste ganze Zahl aufgerundet. Die auf jeden Bahlvorschlag entfallende ZaHl 
50. 
 
	        
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