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neun Monaten verurtheilt. (d. 22.
Juli.)
. Friedrich Belizer, von Urach, wurde
vermoͤge Beschlusses vom 15., eroͤffnet
den 21. Juli, wegen wiederholten Vagirens
und Bettelns zu sechsmonatlicher
Einsperrung in das Polizeihaus
zu Rottenburg, so wie zu Bezahlung
seiner Haft= und der sämtlichen Untersuchungs
= Kosten verurtheilt. (d. 25.
Juli.)
Vermöge Beschlusses vom 5., eröffnet
den 24. Juli wurde:
a) der sulpendirte Gemeinde= Pfleger
Jakob Schaͤuble, ven Wittershausen,
O. A. Sulz, wegen fortgesehter und
durch mehrfache Fälschungen erschwerter
Rebenrechnungen in hohem Belaufe,
wegen beimlicher Theilnahme am Zehent-Pacht
und anderer geringern Vergehen
von seinem Amte entseht, zu
Bebleidung einer öffentlichen Stelle für
unfähig erklärt und zu sechswöchiger
Festungs-Arbeitsstrafe verurtheilt,
und
b) der sulpendirte Gemeinde-Pfleger
Mutschler, von da, wegen fortgesetter
und durch Fälschungen erschwerter
Nebenrechnungen, heimlicher Theilnahme
am Zehent-Pacht und anderer
geringeren Vergehen seines Amtes
S
—
entseht, zu Vebleid ung einer öffentlichen
Stelle für un sähig erklärt, und
mit einer vier wöchigen seiner Koͤrper-Veschaffenheit
angemessenen Festangs-Arbektestrafe
belegt, auch hinsichtlich
des Ersaßes der unpassirlichen
durch Rebenrechnungen gedeckten Ausgaben
und der Untersuchungs-Kosten
das Angemessene verfügt. (d. 26. Juli.)
Catharine Bluost, von Neubirch, O. A.
Rottweil, wurde vermöge Beschlusses
vom 3., eröffnet den 2#1. Juli, wegen
einer grofen Zahl gewerbsmäßig verübter
ausgezeichneten Diebstähle, welche
im Gesamtbetrage die Summe eines
großen Diebstahls weit überfteigen, neben
der Verbindlichkeit zu Erstattung des
noch nicht ersetzten Schadens, ihrer
Haft= und 3 der Untersuchungs-Kosten
zu fünfzehenmonatlicher Zuchthausstrafe
in Markgröningen verurtheilr.
(d. 27. Juli.)
. Marie Barbara Vollmer, von Un-#erhausen,
O. A. Reutlingen, wurde
vermoge Beschlusses vom 15., eröbffnet
den 27. Juli, wegen zweiten Ehebruchs,
neben der Verbindlichkeit zu
Bezahlung der sämtlichen Unterfuchungs
= Kosten zu einer dreizehen“
wöchigen Zuchthausstrafe in Markgrôningen
verurtheilt. (d. 31. Juli.)