Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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neun  Monaten  verurtheilt.  (d.  22.
Juli.)

.  Friedrich  Belizer,  von  Urach,  wurde

vermoͤge  Beschlusses  vom  15.,  eroͤffnet
den  21.  Juli,  wegen  wiederholten  Vagirens
  und  Bettelns  zu  sechsmonatlicher
  Einsperrung  in  das  Polizeihaus
zu  Rottenburg,  so  wie  zu  Bezahlung
seiner  Haft=  und  der  sämtlichen  Untersuchungs
  =  Kosten  verurtheilt.  (d.  25.
Juli.)

Vermöge  Beschlusses  vom  5.,  eröffnet

den  24.  Juli  wurde:

a)  der  sulpendirte  Gemeinde=  Pfleger

Jakob  Schaͤuble,  ven  Wittershausen,
O.  A.  Sulz,  wegen  fortgesehter  und
durch  mehrfache  Fälschungen  erschwerter
  Rebenrechnungen  in  hohem  Belaufe,
wegen  beimlicher  Theilnahme  am  Zehent-Pacht
  und  anderer  geringern  Vergehen
  von  seinem  Amte  entseht,  zu
Bebleidung  einer  öffentlichen  Stelle  für
unfähig  erklärt  und  zu  sechswöchiger
  Festungs-Arbeitsstrafe  verurtheilt,
  und

b)  der  sulpendirte  Gemeinde-Pfleger
Mutschler,  von  da,  wegen  fortgesetter
  und  durch  Fälschungen  erschwerter
Nebenrechnungen,  heimlicher  Theilnahme
  am  Zehent-Pacht  und  anderer
geringeren  Vergehen  seines  Amtes

S

—

entseht,  zu  Vebleid  ung  einer  öffentlichen
  Stelle  für  un  sähig  erklärt,  und
mit  einer  vier  wöchigen  seiner  Koͤrper-Veschaffenheit
  angemessenen  Festangs-Arbektestrafe
  belegt,  auch  hinsichtlich
  des  Ersaßes  der  unpassirlichen
durch  Rebenrechnungen  gedeckten  Ausgaben
  und  der  Untersuchungs-Kosten
das  Angemessene  verfügt.  (d.  26.  Juli.)

Catharine  Bluost,  von  Neubirch,  O.  A.

Rottweil,  wurde  vermöge  Beschlusses
vom  3.,  eröffnet  den  2#1.  Juli,  wegen
einer  grofen  Zahl  gewerbsmäßig  verübter

  ausgezeichneten  Diebstähle,  welche

im  Gesamtbetrage  die  Summe  eines
großen  Diebstahls  weit  überfteigen,  neben
der  Verbindlichkeit  zu  Erstattung  des
noch  nicht  ersetzten  Schadens,  ihrer
Haft=  und  3  der  Untersuchungs-Kosten
zu  fünfzehenmonatlicher  Zuchthausstrafe
  in  Markgröningen  verurtheilr.
(d.  27.  Juli.)

.  Marie  Barbara  Vollmer,  von  Un-#erhausen,

  O.  A.  Reutlingen,  wurde
vermoge  Beschlusses  vom  15.,  eröbffnet
  den  27.  Juli,  wegen  zweiten  Ehebruchs,
  neben  der  Verbindlichkeit  zu
Bezahlung  der  sämtlichen  Unterfuchungs
  =  Kosten  zu  einer  dreizehen“
wöchigen  Zuchthausstrafe  in  Markgrôningen
  verurtheilt.  (d.  31.  Juli.)