Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

Zulassung zur 
Prüfung. 
Prüfungs= 
verfahren bei 
Quecksilber. 
barometern. 
Prüfungs. 
verfahren bei 
Aneroid- 
barometern. 
Temperatur= 
ein fluß. 
Fehlergrenzen 
und Prüfungs. 
bescheinigung. 
— 510 — 
4. Maß= und Gewichtswesen. 
Bestimmungen der Vhysikalisch -Technischen Reichsanstalt über die Prüfung 
von Instrumenten für Druchmessungen. 
Die Physikalisch-Technische Reichsanstalt führt Prüfungen von Barometern, Manometern, 
Vakuummetern, Indikatoren nach den für ihre sämtlichen Prüfungen geltenden allgemeinen 
(Zentralblatt für 1910 S. 101 ff.) und den nachstehenden besonderen Bestimmungen aus. 
Barometer. 
* 1. 
Zur Prüfung zugelassen sind Quecksilberbarometer (Heber-, Gefäß= sowie Gefäßheber- 
barometer) und Aneroidbarometer, bei denen der Luftdruck durch die Formänderung metallener luft- 
leerer oder nahezu luftleerer Behälter (Büchsen, Dosen, Röhrenfedern) gemessen wird, Barographen 
nur so weit, als die Einrichtungen der Physikalisch--Technischen Reichsanstalt die Prüfung gestatten. 
8 2. 
Die Prüfung der Quecksilberbarometer geschieht durch Vergleichung mit einem Normal- 
barometer und beschränkt sich in der Regel auf die Ermittelung der Standkorrektion bei gewöhn- 
lichem Luftdruck. 
Eine Vergleichung bei vermindertem Druck sowie eine Prüfung des Vakuums und des 
Maßstabs findet nur auf besonderen Antrag statt. 
83. 
Die Prüfung der Aneroide geschieht durch Vergleichung mit einem Normal-Quecksilber— 
barometer. Sie wird, wenn nichts anderes beantragt ist, bei horizontaler Lage des Aneroids 
ausgeführt und erstreckt sich auf die Ermittelung der zeitigen Standkorrektionen bei natürlichen 
Luftdruckschwankungen und bei künstlichen Druckänderungen. 
Die Prüfung bei künstlichen Druckänderungen wird bei Aneroiden für Höhenmessungen 
in der Regel in Abständen von 40 zu 40 mm zunächst bei abnehmendem Druck ausgeführt und 
nach einer angemessenen Pause bei zunehmendem Drucke bis zur Erreichung des Atmosphären- 
drucks fortgesetzt. Hierbei wird die Druckänderung mit einer Geschwindigkeit von 1 oder 2 mm 
in 1 Minute bewirkt und das Aneroid 2 Minuten nach Erreichung des zu beobachtenden Druckes 
abgelesen. Bei Aneroiden für geodätische Zwecke (mit geringerem Skalenumfang) erfolgt die 
Prüfung in der Regel in Abständen von 20 zu 20 mm und mit einer Geschwindigkeit der Druck- 
änderung von 0,, mm in 1 Minute. 
Im Prüfungsantrag ist anzugeben, bis zu welchen Drucken abwärts die Prüfung 
erfolgen soll. Auf besonderen Antrag können im Laufe der Prüfung bei niedrigen Drucken an 
mehreren Stellen längere Pausen mit mehrmaliger Ablesung zur Bestimmung der elastischen 
Nachwirkung gemacht werden. 
84. 
Die Aneroide werden sowohl bei gewöhnlichen wie niederen Drucken bezüglich des Ein— 
flusses der Temperatur geprüft. Dies geschieht auch bei solchen Aneroiden, welche kein Thermo- 
meter besitzen oder die Bezeichnung „kompensiert“ oder dgl. tragen. 
5. 
Die Standkorrektionen eines Aneroids dürfen an keiner Stelle größer als 5 mm sein; 
die Unterschiede der Angaben an derselben Skalenstelle bei ab- und zunehmendem Druck (elastische 
Nachwirkung und toter Gang im Werke) sollen nachstehende Beträge nicht überschreiten: 
bei Prüfung bis 700 mm abwärts: 2 mm, 
" " - 600 " 4 
500 " 6 
— = 8
	        
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