Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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Bei Einhaltung dieser Fehlergrenzen wird das Aneroid mit einem Prüfungsscheine ver— 
sehen. In demselben werden die Korrektionen der auf Null Grad umgerechneten Angaben des 
Aneroids gegen ein Normal-Quecksilberbarometer, dessen Stand auf O Grad und auf die Schwere!) 
unter 45°% Breite im Meeresspiegel (Normalschwere) bezogen ist, angegeben. Die Abrundung der 
Fehler richtet sich nach der Einteilung des Aneroids und seinem Verhalten während der Prüfung. 
Die Aneroidbarometer werden vor Beginn der Prüfung in niederen Drucken auf Wunsch 
bei atmosphärischem Druck richtig eingestellt. 
Der Prüfungsschein enthält auch die Angaben über die Temperaturkorrektion. 
—.— —————— ö 
86. 
Zur Prüfung zugelassen sind Metallmanometer oder Vakuummeter mit Platten- oder 
Röhrenfedern; Quecksilbermanometer und Quecksilbervakuummeter sowie andere Konstruktionen 
mur so weit, als die Einrichtungen der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt die Prüfung gestatten. 
87. 
Als Normaldruck gilt der Druck, den eine Quecksilbersäule von 735,59 mm bei 0° C in 
45° geographischer Breite im Meeresniveau auf die Fläche von einem Quadratzentimeter ausübt. 
Dieser Druck ist gleich dem Druck eines kg-Gewichts. 
8 8. 
Die Prüfung zerfällt in die Vorprüfung und Hauptprüfung. Erstere erstreckt sich auf 
die äußere Beschaffenheit der Instrumente, wie z. B. Skaleneinteilung, Dichtheit und allgemeines 
Funktionieren. 
Die Hauptprüfung kann als Prüfung I. oder II. Ordnung (vgl. § 4 der allgemeinen 
Prüfungsbestimmungen — Zentralblatt für 1910 S. 102 —) ausgeführt werden. 
Die Prüfung I. Ordnung geschieht bei feineren Instrumenten für Drucke bis 20 kga/qgem 
durch Vergleichung mit einem Quecksilbermanometer und für Drucke bis 1000 kg'gem durch 
Vergleichung mit einer Druckwage. 
Die Prüfung II. Ordnung wird bei weniger feinen Manometern angewendet und erfolgt 
durch Vergleichung mit Federmanometern, die durch fortlaufende Kontrolle an vorstehend ge- 
nannte Normalinstrumente angeschlossen sind. 
Die Prüfung geschieht bei steigendem und sinkendem Druck in der Weise, daß der Druck 
bis zu der zu prüfenden Skalenstelle langsam gesteigert, nach kurzer Pause abgelesen und dann 
so fortgefahren wird bis zur höchsten zu prüfenden Skalenstelle. Nach Ablesung an letzterer 
wird der Druck noch etwas darüber hinaus gesteigert und einige Zeit (etwa eine halbe Stunde) 
konstant gehalten. Dann erfolgt bei Einhaltung des gleichen Tempos wie bei steigendem Druck 
die Prüfung bei sinkendem Druck. 
Die Prüfung von Vakuummetern erfolgt durch Vergleichung mit einem Oueckfilber- 
manometer an mehreren Punkten bei ab= und zunehmendem Druck. 
9. 
Die Anzahl der zu prüfenden Skalenstellen richtet sich nach dem Druckbereiche des 
Instruments sowie nach der Einteilung und Beschaffenheit der Skala. 
Kleinere Manometer, wie z. B. solche für Reduzierventile, Gasflaschen usw., werden an 
1 bis 3 Skalenstellen geprüft. 
Dampfkessel-Manometer und solche für andere Zwecke werden mindestens an 5 gleich- 
mäßig über die Skala verteilten Punkten geprüft, Kontroll= und andere feinere Manometer an 
8 bis 10 Skalenstellen. 
1) Die Korrektion für die Schwere, bezogen auf Charlottenburg in 525 30/ Breite und die Höhe des 
Beobachtungsraums (18 m über Normal-Null), beträgt bei 760 mm Barometerstand + 0##0 mm. 
Inlassung zur 
Prüfung. 
Druckskala. 
Prüfungs. 
verfahren. 
Umsang der 
Prüfung.
	        
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