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Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen.
Königreich Preußen.
Das Zollamt ! Berlin Nobelshof im Bezirke des Hauptzollamts Neukölln ist aufgehoben
worden.
In Zeitz im Bezirke des Hauptzollamts Naumburg a. S. ist auf dem Güterbahnhof ein goll-
amt mit der Bezeichnung „Zollamt 1 Zeitz Bahnhof“ errichtet worden. Dieses Amt hat folgende
Befugnisse: 7, 9, 16, 17, 18, 19, 38, 50, 60, 61, 63, 67 und 69; Ausfertigung und Erledigung von
Zoll= und Branntweinbegleitscheinen I und II; Erledigung von Zuckerbegleitscheinen I und Ill; sämtliche
Befugnisse im Eisenbahnverkehr ohne Einschränkung; Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände
des freien Verkehrs; Erhebung von Ubergangsabgaben, Ausfertigung und Erledigung von Ubergangs-
scheinen bezüglich aller in Betracht kommenden Waren.
Das bisherige Zollamt I! in Zeitz führt fortan die Bezeichnung „Zollamt 1 Zeitz Stadt“. Es
hat folgende Befugnisse: 17, 60, 61 und 63; Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über Kakaowaren,
die mit dem Anspruch auf Abgabenvergütung ausgeführt werden; Erledigung von Zollbegleitscheinen #I
im Postverkehr und über Lederhandschuhe, die im Veredelungsverkehre für die Handschuhfabrik von
F. W. F. Unger zu Zeitz eingehen; Erledigung von Zollbegleitscheinen II; Ausfertigung und Erledigung
von Branntwein- und Zuckerbegleitscheinen ! und II; Ausfertigung von Tabakbegleitscheinen 1 sowie
Ausfertigung und Erledigung von Tabakbegleitscheinen II; Erledigung von Salzbegleitscheinen 1 und ll;
Ausfertigung und Erledigung von Leuchtmittelbegleitscheinen; Ausfertigung von Essigsäurebegleitscheinen;
Abfertigung von Branntwein und Branntweinfabrikaten, Kakaowaren, Gegenständen, die nicht unter
stehender Kontrolle eingesalzen sind, Tabak und zuckerhaltigen Waren, wenn bei der Ausfuhr Abgaben-
vergütung beansprucht wird; Erteilung von Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge nach Nr. 8 a des Tarifs
zum Reichsstempelgesetze.
Dem Hauptzollamt Berlin-Pankow sind die Befugnisse gemäß §§ 1, 2 der Weinzollordnung
beigelegt worden.
Ferner erteilt:
dem Zollamt ! Dauborn im Bezirke des Hauptzollamts Oberlahnstein die Befugnis zur Er-
ledigung von Begleitscheinen II über inländisches Salz;
dem Zollamt 1 Eschweiler im Bezirke des Hauptzollamts Düren die Befugnis zur Erledigung
von Begleitzetteln und von Begleitscheinen ! über Mineralölsendungen, die für die Firma A. Merkens
Nachf. G. m. b. D. Lack= und Farbenfabrik in Eschweiler eingehen;
dem Hauptzollamt Flensburg die Befugnis zur Abfertigung und zur Bescheinigung des Aus-
ganges von Kakaowaren, für die Abgabenvergütung beansprucht wird;
dem Zollamt ! Gummersbach im Bezirke des Hauptzollamts Solingen die Befugnis zur Er-
ledigung von Begleitscheinen II über inländisches Salz;
dem Zollamt ! Königswinter im Bezirke des Hauptzollamts Neuwied die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen I über Spirituosen der Nummer 178 und 179 des Zolltarifs, die für
die G. m. b. O.= Grand Hotel Mattern daselbst eingehen;
dem Zollamt 1 Sonderburg im Bezirke des Hauptzollamts Flensburg die Befugnis zur Be-
scheinigung des Ausganges von Kakaowaren, für die Abgabenvergütung beansprucht wird.
Bei „Geldern“ (Zollamt l), auf Seite 37 des Nachtrags zum Amterverzeichnis, hat die Be-
merkung 1 in Spalte 6 zu lauten: „ 5½ über Waren aller Art für das Privattransitlager der Firma
Gebr. Berg; “ über Waren aller Art, die von diesem Lager versandt werden; 2 auch über usw.“.
Königreich Bayern.
In Ellingen im Bezirke des Hauptzollamts Nürnberg ist eine Steuerstelle errichtet worden.
In Griesen im Bezirke des Hauptzollamts Pfronten ist ein Nebenzollamt 1 mit der Bezeichnung
„Nebenzollamt ! am Bahnhof Griesen“ errichtet worden. Dieses Amt hat die Befugnis zur Aus-
fertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I, sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehr und die
Befugnis zur Erledigung von Ubergangsscheinen über Bier und Wein.