— 673 —
Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
u berioehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
XII. Jahrgang. Berlin, Freitag,! den 11. Juli 1913. Nr. 35.
Inhalt: 1. Loufnlarweses: Bestellungen: — Ermachti- 5. Maß und Gewichtswesen. Zulassung eines Systems von
gungen zur Vornahme von Zivilstandshandlungen Elektrizitätszählern zur amtlichen Beglaubigung 676
Seite 673 Desgl. von Formen desg. 676
2. Baukwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 6. Zoll-- und Stenerwesen: Beiordnung eines Stations-
Juni 11113 °6874 kontrolleurs für den Reichsbevollmächtigten für die
3. Justizwesen: Anderung in dem Verzeichnis der mit Erbschaftssteuer zu Berlin: — Veränderung bei den
der Einziehung von Gerichtskosten betrauten Behörden Stationskontrolleuren — 677
(Kassen) 6076 Herabsetzung der Kontingente der Zündwaren-
4. Marine und Schiffahrt: oinsetzung einer Kommission sabriken für das Betriebsjahr 1913/14. 677
zur Abnahme der Vorprüfung für Schiffeingenieure 7. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
in Flensburg 6876 Reichsgebeeenn 677
1. Kon fulatwesen.
Von dem Kaiserlichen Konsul in Cairo ist Herr J. Barsoum zum Konsularagenten in Minich
bestellt worden. D„2
Der Kaiserliche Konsul in Tunis hat den Kaufmann Aurelio Darmon zum Konsularagenten in
Sfarx bestellt.
Von dem Kaiserlichen Konsul in Almeria (Spanien) ist Herr Friedrich Moldenhauer zum Konsular-
agenten in Garrucha bestellt worden.
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Monrovia, Konsul Büsing, ist auf Grund des § 1
des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §8 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den
Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von
Reichsangehörigen und unter deutschem Schutze befindlichen Schweizern vorzunehmen und die Geburten,
Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Constantinopel beschäftigten Gerichtsassessor Krüger
ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom
6. Februar 1875 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Generalkonsuls bürgerlich gültige
Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen einschließlich der unter deutschem Schutze
besindlichen Schweizer vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu
eurkunden.
97