Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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4. Justi zwesen. 
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Das Verzeichnis derjenigen Behörden (Kassen), an welche nach der vom Bundesrat am 23. April 1880 be- 
schlossenen Anweisung Ersuchen um Einziehung von Gerichtskosten zu richten sind (Zentralblatt für das 
Deutsche Reich von 1912 S. 311 ff.), erfährt folgende Anderungen und Ergänzungen: 
1. Auf Seite 359 unter Rothenburg (Oberlausitz) ist in der letzten Spalte „Rothen= 
burg a. N.“ in „Rothenburg O. L.“ zu berichtigen. 
2. Auf Seite 329 ist zwischen „Gladbach" und „Gladenbach“ das Verzeichnis dahin zu 
ergänzen: 
  
  
  
  
  
Für den Bezirkk In dem Gehört zum Betreffende Kasse 
des Amtsgerichttss Staate Landgericht öberlandes-- oder Behörde 
Gladbeck Preußen Essen Hamm Königl. Gerichtskasse in 
Gladbeck. 
  
  
  
  
5. Militär wese n. 
Bekanntmachung. 
Dem Oberstabsarzt z. D. Dr. Bassenge in Wien ist auf Grund des 3§ 42 Ziffer 2 der 
Deutschen Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der im § 42 Ziffer 1a bis c eben- 
daselbst bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Reichsangehörigen aus- 
zustellen, welche ihren dauernden Wohnsitz in den österreichischen Kronländern mit Ausnahme von 
Galizien und der Bukowina haben. 
Berlin, den 9. September 1913. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Gallenkamp. 
  
117“
	        
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