Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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Muster 8. 
(Ausführungsbestimmungen s§s 36.) 
Benachrichtigung 
über 
steuerfreie Abstempelung ausländischer Wertpapiere auf Grund einer Bescheinigung nach 
§ 35 der Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetze. 
Auf die Bescheinigung de (Aezeichnung der Aussertigungestelle) zzu 
vom 1 19 , Nr. des Ausfertigungsbuchs, ausgestellt zugunsten 
des Herrn 
der Firma * 
über die Ungültigmachung des Reichsstempels auf: (Bezeichnung der 
Wertpapiere nach Guttung, Aussteller usw.) 
im Nennwerte von 
von welchem bereits abgeschrieben! waren 
nach der Bescheinigung vom ten 19 
ein Nennwert von ... 
nach der Bescheinigung vom ten 
19 ein Nennwert von 
usw. 
  
zusammen. » 
Herrn 
t heut 2 
ist heute infolge steuerfreier Abstempelung für die girznnna 
u zu Nr. des Anmeldungsbuchs abgeschrieben 
worden ein Neunwert von . .............. 
den ien 19 
(Amtsstempelabdruck) (Amtsbezeichnung) 
(Unterschrift)
	        
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