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6. Zoll= und Steuerwesen.
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Königreich Preußen.
In Gronau i. W. im Bezirke des gleichnamigen Hauptzollamts ist ein Zollamt II mit der
Bezeichnung „Zollamt II Gronau i. W. Losser Weg“ errichtet worden.
Am Osthafen in Berlin im Bezirke des Hauptzollamts Neukölln ist ein Zollamt I. Klasse
mit der Bezeichnung „Zollamt 1 Berlin Osthafen“ errichtet worden. Diesem sind folgende Befugnisse
beigelegt worden:
Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen 1 und II für sämtliche Abgaben-
zweige; sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehr ohne Einschränkung; Abfertigung von
Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein; Abfertigung von Bier, Branntwein und Brannt-
weinfabrikaten zur Ausfuhr gegen Abgabenvergütung. Bei diesem Zollamt ist ferner eine
allgemeine öffentliche Niederlage errichtet.
Das Zollamt 1 Schkeuditz im Bezirke des Hauptzollamts Wittenberg ist in ein Zollamt 11
umgewandelt worden.
Aufgehoben sind:
die Branntweinabfertigungsstelle A in Breslau, im Bezirke des Hauptzollamts Breslau Nord;
die Zollabfertigungsstelle Brunsbüttelkoog (Benzinwerke Berlin-Charlottenburg) im Bezirke des
Hauptzollamts Itzehoe; 4
die Zollabfertigungsstelle Hossenbach a. d. Saar im Bezirke des Hauptzollamts Saarbrücken.
Das Steueramt 1 Oberstein (Amterverzeichnis S. 214) führt die Dienstbezeichnung „Zollamt !“
und die Steuerrezeptur Idar (Nachtrag zum Amterverz. S. 50) die Dienstbezeichnung „Zollrezeptur".
Mit dem Zollamt I1 Berlin-Tempelhof Hafen im Bezirke des Hauptzollamts Neukölln ist eine
allgemeine öffentliche Niederlage verbunden.
Erteilt:
dem Zollamt 1 Forst N.L. im Bezirke des Hauptzollamts Cottbus die Befugnis zur Ab-
fertigung von Bier, das gegen Brausteuervergütung ausgeführt werden soll;
dem Zollamt 1 Fürstenwalde (Spree) im Bezirke des Hauptzollamts Frankfurt a. O. die un-
beschränkte Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen 1;
dem Zollamt II Karken im Bezirke des Hauptzollamts Kaldenkirchen die Befugnis zur Aus-
fertigung von Zollbegleitscheinen 1 über nicht speziell revidierte Waren der Nrn. 446, 453, 454 und
455 des Zolltarifs, die von der Limburgischen Cord und Velvetfabrik in Posterholt (Holland) unter
Zollverschluß zur Veredelung nach Crefeld oder München-Gladbach versandt werden und zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen 1 über speziell revidierte Waren der Nrn. 147 und 457 des Zolltarifs,
die nach erfolgter Veredelung von Crefeld oder München-Gladbach unter Zollverschluß zurück-
gesandt werden;
dem Zollamt 1 Kosten im Bezirke des Hauptzollamts Lissa die unbeschränkte Befugnis zur
Erledigung von Zollbegleitscheinen II;
dem Hauptzollamt Magdeburg Kaufhof die Befugnis zur Erledigung von Essigsäurebegleit=
cheinen — einschließlich der unter Eisenbahnwagenverschluß oder im Topfwagen eingehenden Sen-
ungen —;
dem Hauptzollamt Konitz die Befugnis zur Abfertigung des in Eisenbahnkesselwagen ver-
sendeten Branntweins;
dem Zollamt 1 Utersen im Bezirke des Hauptzollamts Itzehoe die Befugnis zur Erledigung
von Begleitzetteln über solche unter Eisenbahnwagenverschluß eingehende lebende Pflanzen, deren Ein-
fuhrfähigkeit vom Eingangsamte bescheinigt ist.