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— — . - — — — — — — — — — — — . —
fende Der Pfändungsbeschluß ist zuzustellen: Bemerkungen.
Nr.
(Noch (Noch: der Militärintendantur usw.) Soltau, des Lehr--Regiments der
W
6.
10.
11.
13.
Feldartillerie-Schießschule, des Lehr-
Regiments der Fußartillerie-Schieß-
schule, des Präses der verkehrstech-
nischen Prüfungskommission, des
Direktors der Militär-Eisenbahn, des
Chefs der Versuchsbatterie der
Artillerie-Prüfungskommission, des
Kommandeurs der Kriegstelegra-
phenschule, der Verkehrsoffiziere vom
Platz in den Festungen sowie der
Kommandeure der Landwehrbe-
zirke Berlin?);
der Platzmajore mit Ausnahme der
in Berlin und Potsdams);
. der Korpsärzte, der Oberärzte und
der Assisten zärzte bei den Sanitäts-
ämtern, der Generaloberärzte, der
Garnisonärzte mit Ausnahme der in
Berlin und Potsdamt), der etats-
mäßigen Chefärzte der Garnison=
lazarette, des Chefarztes des Offizier-
heims Taunus in Falkenstein, der
Stabsärzte bei den Sanitätsin-
spektionen sowie der Korpsstabs-
apotheker und der Stabsapotheker;
l der Beamten der Zahlungsstelle des
XIV. Armeekorps;
l. der Militär-Intendanturbeamten
bei den Korps= und Divisionsinten-
danturen sowie bei der Intendantur
des Militär-Verkehrswesens mit
Ausnahme der Militär-Intendan-
tene);:
der Militär-Oberpfarrer, der Divi-
sions= und der Garnisonpfarrer, der
Divisions= und der Garnisonküster
mit Ausnahme der Garnisonpfarrer
und der Garnisonküster in Berlins)
sowie der Militärhilfsgeistlichen;
. der Militärjustizbeemten mit Aus-
nahme der beim Gouvernement und
bei der Kommandantur Berlin');
der Korpsstabsveterinäre bei den
Generalkommandos;
l. der Beamten der Proviantämter
und der Armee-Konservenfabriken;
der Beamten der Garnisonverwal=
tungen;
der Beamten des Militärbauwesens
mit Ausnahme der der Intendantur
der militärischen Institute unter-
stelltens);
. der Beamten der Garnisonlazarette,
der Genesungsheime, der Militär-
kuranskalten und des Offizierheims
Taunus in Falkenstein;
des Lehrers bei der Garnison--(Leo-
pold-) Schule in Frankfurt a. Oder.
2) Wegen der Komman=
deure der übrigen Land-
wehrbezirke gilt laufende
Nr. VI
:)Wegen der Platzmajore
in Berlin und Potsdam
siehe lfd. Nr. III 2.
4) Wegen dieser Garni-
sonärzte siehe lfd. Nr.
III 3.
5) Wegen der Militärin-
tendanten siehe lfd.
Nr. V.
s) Wegen dieser Garni-
sonpfarrer und Garni-
sonküster siehe lfd.
Nr. III 7.
7) Wegen dieser Beamten
siehe lfd. Nr. III 8.
5) Wegen dieser Beamten
siche lfsd. Nr. 111 9.