Aulage 1.
(Rückseite.)
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in
vollzogen zurück
Postzustellungsurkunde
an den Gerichtsvollzieher
Denu vorseitig bezeichneten Brief nebst einer beglaubigten Abschrift dieser Zustellungsurkunde
habe ich in meiner Eigenschaft als Postbote zu
— zwischen
6. Nieder-
legung.
3
1
Uhr und Uhr
[Vordruck für die Zustellung an Einzelpersonen, Einzelfirmen.
(Nur gülne bei DTurchstreichung der
Rechtsonwälte usw.
Zustellungsvermerke auf der vorstehenden Seite.)]
da ich den — Empfänger JFumeninhaber (Vor= und Zu-
namej:
selbst in der Wohnung nicht angetroffen habe, und die
Zustellung weder an einen Hausgenossen noch an eine
dienende Person noch an den Hauswirt oder Vermieter
ousführbar war,
auf der Gerichstschreliberei des Amtsgerichts zu
niedergelegt.
bei der Postanstalt zu
niedergelegt.
bei dem Gemeindevorsteher zu
niedergelegt.
bei dem Polizeivorsteher zu niedergelegt.
Die Niederlegung ist bekanntgemacht durch eine
an der Tur dei Wohnung des Empfängers defestigte
schriftliche Anzeige sowie durch mündliche Mit-
tetlung an einen — zwei Nachbarn. Die Bekannt-
einen . .
machung an Nachbar war nicht tunlich.
einen zweiten
den
auch den —
hente hier
mittags (Zeitangabe nur auf VBerlangen! —
(Vordruck fur die Zustellung an Behörden, Gemeinden. Korporatione.
Vereme (einschließlich der Handelsgesellschaften usw.). (Nu gülngzg der
Durchstreichang der Zustellungsvermerke auf der vorstehenden Serte.)
da ein besonderes Geschäftslokol nicht vorhanden
Borsteher
tigten Minnhaber —
in der Wohnung
nicht angetroffen habe, und die Zustellung weder an einen Haus-
ist und ich
gesetzlichen Bertreter — vertretungsberech-
genossen noch an eine dienende Person noch an den Hausmin
oder Bermieter ausfuhrbar war,
auf der Gerichlsschreiberei des Amtsgerichts zu
niedergelegt.
bei der Postanstalt zu
. miedergelegt.
bei dem Gemeindevorsteher zu
niedergelegt.
bei dem Polizeivorsteher zu niedergelegt.
Die Niederligung ist bekannt gemacht durch eine an der Tür
der Wohnung des Empfängers defestigte schriftliche Agzesge
sowie durch mündliche Mittelung an einen — zwei — Nachdarn.
einen
Die Bekanntmachung an einen zwellen Nachbar war nicht tunuch.
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