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Über
über die Reichsbehörden, die als höhere Verwaltungsbehörden im Sinne des § 17b
das Auswärdas
Reichsamt des Innern,
tige Amt.
das Kaiserliche Schiffsvermessungsamt,
das Kaiserliche Statiftische
Amt,
die Kaiserliche Normal-Eichungskommission,
das Kaiserliche Gesundheitsamt,
die Kaiserliche Biologische
Anfialt für Land-= und
Forstwirtschaft,
das Kaiserliche Patentamt,
das Reichsversicherungsamt,
die Physialisch = Technische
Reichsanstalt,
das Kaiserliche Kanalamt,
das Kaiserliche Aussichtsamt
für Privatversicherung,
die Reichsversicherungsanstalt
für Angestellte.
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das Reichs-Marineamt,
der Chef des Admiralstabs
der Marine,
die Marine = Stationskom--mandos,
die Kommandos von Flotten,
Geschwadern, selbständigen
Divisionen von
Kreuzern oder Linienschiffen,
der Befehlshaber
der Aufklärungsschiffe,
das Gouvernement von
Kiautschou,
die Kommandanturen von
Marine= Festungen und
offenen Orten,
die Inspektionen der Marine,
die Kaiserlichen Werften,
der Präses der Schiffsprüfungskommission,
die Marine-Akademie,
die Marineschule,
die Deutsche Seewarte,
das Kommando eines zu
anderen als lediglich zu
Übungszwecken ausgeschifften
Landungskorps,
der Generalstabsarzt der
Marine,
die Marine-Sanitätsämter,
die Marine-Intendanturen,
die Marine-Ingenieur- und
Deckoffizierschulen,
der Präses der Schiffsbesichtigungskommission,
die Marine-Bekleidungsämter,
die Torpedowerkstatt.
Reichs
dat Neiche-Justiz- das Reichsschatz= das Reichsamt,
amt, Kolonial-=der
Präsident des die Kaiserliche amt
Reichsgerichts, Technische Prüder
Ober-Reichs. lungsstelle.
anwalt.
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