Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Zweiundvierzigster Jahrgang. 1914. (42)

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Über

über  die  Reichsbehörden,  die  als  höhere  Verwaltungsbehörden  im  Sinne  des  §  17b

das  Auswärdas

  Reichsamt  des  Innern,
tige  Amt.

das  Kaiserliche  Schiffsvermessungsamt,


das  Kaiserliche  Statiftische
Amt,

die  Kaiserliche  Normal-Eichungskommission,


das  Kaiserliche  Gesundheitsamt,


die  Kaiserliche  Biologische
Anfialt  für  Land-=  und

Forstwirtschaft,

das  Kaiserliche  Patentamt,

das  Reichsversicherungsamt,

die  Physialisch  =  Technische
Reichsanstalt,

das  Kaiserliche  Kanalamt,

das  Kaiserliche  Aussichtsamt
für  Privatversicherung,

die  Reichsversicherungsanstalt
  für  Angestellte.

 

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das  Reichs-Marineamt,

der  Chef  des  Admiralstabs
der  Marine,

die  Marine  =  Stationskom--mandos,


die  Kommandos  von  Flotten,
  Geschwadern,  selbständigen
  Divisionen  von
Kreuzern  oder  Linienschiffen,
  der  Befehlshaber
der  Aufklärungsschiffe,

das  Gouvernement  von
Kiautschou,

die  Kommandanturen  von
Marine=  Festungen  und
offenen  Orten,

die  Inspektionen  der  Marine,

die  Kaiserlichen  Werften,

der  Präses  der  Schiffsprüfungskommission,


die  Marine-Akademie,

die  Marineschule,

die  Deutsche  Seewarte,

das  Kommando  eines  zu
anderen  als  lediglich  zu
Übungszwecken  ausgeschifften
  Landungskorps,

der  Generalstabsarzt  der
Marine,

die  Marine-Sanitätsämter,

die  Marine-Intendanturen,

die  Marine-Ingenieur-  und
Deckoffizierschulen,

der  Präses  der  Schiffsbesichtigungskommission,


die  Marine-Bekleidungsämter,


die  Torpedowerkstatt.

Reichs

dat  Neiche-Justiz-  das  Reichsschatz=  das  Reichsamt,

  amt,  Kolonial-=der
  Präsident  des  die  Kaiserliche  amt
Reichsgerichts,  Technische  Prüder
  Ober-Reichs.  lungsstelle.

anwalt.

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