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kommissionen zu Münster i. W., Minden und Arnsberg, der Großherzogl. Oldenburgischen Zoll—
direktion zu Oldenburg, der Fürstl. Lippischen Regierung zu Detmold und dem Fürstl. Waldeckischen
Landesdirektor zu Arolsen.
Zapf, Königl. Bayerischer Ober-Regierungsrat zu Cöln, beigeordnet der Königl. Preußischen Ober-
zolldirektion zu Cöln, den Königl. Preußischen Regierungspräsidenten, den Regierungen und den
Vorsitzenden der Einkommensteuer-Berufungskommissionen zu Coblenz, Düsseldorf, Cöln, Trier
und Aachen, dem Großherzogl. Oldenburgischen Regierungspräsidenten des Fürstentums Birken-
feld zu Birkenfeld, der Großherzogl. Luremburgischen Zolldirektion zu Luxemburg und wegen der
Essigsäureverbrauchsabgabe und der Ausführung und Handhabung der Branntweinsteuergesetze in
Luxemburg der Großherzogl. Luremburgischen Steuerdirektion in Luxemburg.
Ouprier, Königl. Preußischer Ober-Regierungsrat zu München, beigeordnet der Königl. Bayerischen
Generaldirektion der Zölle und indirekten Steuern zu München.
Kocks, Königl. Preußischer Geheimer Regierungsrat zu Dresden, beigeordnet der Königl. Sächsischen
Generalzolldirektion zu Dresden.
Höfeld, Königl. Preußischer Ober-Regierungsrat zu Karlsruhe in Baden, beigeordnet dem Königl.
Württembergischen Steuerkollegium, Abteilung für Zölle und indirekte Steuern zu Stuttgart, und
der Großherzogl. Badischen Zoll- und Steuerdirektion zu Karlsruhe in Baden.
v. Röck, Königl. Württembergischer Ober-Finanzrat zu Darmstadt, beigeordnet der Königl. Preußischen
Oberzolldirektion zu Cassel, den Königl. Preußischen Regierungspräsidenten, den Regierungen und
den Vorsitzenden der Einkommensteuer-Berufungskommissionen zu Cassel und Wiesbaden, der Ab-
teilung für Steuerwesen des Großherzogl. Hessischen Ministeriums der Finanzen zu Darmstadt
sowie wegen der Zuwachssteuer dem Königl. Preußischen Regierungspräsidenten zu Sigmaringen.
Wiedewaldt, Königl. Preußischer Geheimer Regierungsrat zu Hamburg, beigeordnet dem Präsidenten
der bremischen Zolldirektion zu Bremen und der hamburgischen Generalzolldirektion zu Hamburg
sowie hinsichtlich der statistischen Gebühr im Freihafengebiete Hamburg der Deputation für
indirekte Steuern und Abgaben zu Hamburg.
v. Skopnik, Königl. Preußischer Geheimer Regierungsrat zu Straßburg i. E., beigeordnet der Direktion
der Zölle und indirekten Steuern zu Straßburg i. E.
B. Reichsbevollmächtigte für die Erbschaftssteuer.
(Zuständig für sämtliche von den aufgeführten Direktiv= (Ober-) Behörden verwalteten Reichsabgabenzweige, sofern nicht
die Beschränkung der Zuständigkeit auf einzelne Abgabenzweige besonders ausgesprochen ist.)
Kammerer, Königl. Bayerischer Ober-Regierungsrat zu Berlin, beigeordnet der Königl. Preußischen
DOirektion für die Verwaltung der direkten Steuern und dem Vorsitzenden der Einkommensteuer-
Berufungskommission zu Berlin, den Königl. Preußischen Regierungspräsidenten, den Regierungen
und den Vorsitzenden der Einkommensteuer-Berufungskommissionen zu Potsdam, Frankfurt a. O.,
Breslau, Liegnitz und Oppeln, den Königl. Sächsischen Kreissteuerräten zu Chemnitz, Zwickau, Bauyen,
Leipzig und Dresden, der Königl. Sächsischen Finanzerpedition, Abteilung für Steuersachen zu
Dresden; ferner hinsichtlich des Wechselstempels, der Reichsstempelabgaben mit Ausnahme der
Steuer von Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge und der Erbschaftssteuer der Königl. Preußischen
Oberzolldirektion zu Berlin, hinsichtlich der Erbschaftssteuer der Königl. Preußischen Oberzoll=
direktion zu Breslau sowie hinsichtlich der Zuwachssteuer und der Erbschaftssteuer der Königl.
Sächsischen Generalzolldirektion zu Dresden.
Loeck, Königl. Preußischer Geheimer Regierungsrat zu München, beigeordnet den Königl. Bayerischen
Regierungen, Kammern der Finanzen von Oberbayern zu München, von Niederbayern zu Lands-
hut, der Pfalz zu Speyer, der Oberpfalz und von Regensburg zu Regensburg, von Ober-
franken zu Bayreuth, von Mittelfranken zu Ansbach, von Unterfranken und Aschaffenburg zu
Würzburg sowie von Schwaben und Neuburg zu Augsburg.
Heindrichs, Königl. Preußischer Geheimer Regierungsrat zu Hamburg, beigeordnet der Groß-
herzogl. Mecklenburgischen Landes= Steuerdirektion zu Rostock, der Großherzogl. Mecklen-
burgischen Zentral. Steuerdirektion zu Neubrandenburg, der Großherzogl. Mecklenburgischen Land-
vogtei des Fürstentums Ratzeburg zu Schönberg, den Großherzogl. Oldenburgischen Oberbehörden
für Zuwachssteuersachen, für Erbschaftssteuersachen und für den Wehrbeitrag zu Oldenburg, dem