Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Zweiundvierzigster Jahrgang. 1914. (42)

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Muster 38e. 
Steuerhebebezirk Hocheim. (V.O. J292. 
e) 7 der Brennereirolle B. 
  
Anmeldung 
des 
Feinbrandes außerhalb der Betriebszeit 
in 
der Abfindungsbrennerei des Kar! Komer in Hochein, 
Genehmigt. 
Hocliheim, den 29. August 1914. 
önigliches SZolamt. 
(Skemwelabd'uck) Freitag. 
Anleitung zum Gebrauche. 
1. Der Brennereibesitzer hat die Spalten 1 bis 6 auszufüllen und die Anmeldung spätestens am Tage vor dem beab- 
sichtigten Feinbrand der Hebestelle doppelt einzureichen. 
Findet sich bei Prüfung der Anmeldung nichts zu erinnern, so werden beide Ausfertigungen von der Hebestelle 
genehmigt und vollzogen. Eine Ausferligung wird dem Brennereibesitzer zurückgegeben; dieser ist gehalten, sie noch 
vor dem ersten Abtrieb in dem zur Aufbewahrung des Brennereibeleghefts bestimmten Behältnis auszulegen. Die 
Anmeldung ist sauber und unbeschädigt zu erhalten. 
3. Die Hebestelle hat die Aussichtsbeamten von der Einreichung der Anmeldung in Kenntnis zu setzen. 
4. Nach Beendigung des Betriebs ist die Anmeldung vom Brennereibesitzer binnen fünf Tagen an die Hebestelle 
zurückzuliefern. 
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