Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Zweiundvierzigster Jahrgang. 1914. (42)

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7. Zoll= und Steuerwesen. 
Bekanntmachung, 
betreffend die für den Pflanzenverkehr geöffneten ausländischen Zollstellen. 
Das unter dem 2. Juli 1906 (Zentralblatt für das Deutsche Reich Seite 942) veröffentlichte 
Gesamtverzeichnis derjenigen ausländischen Zollstellen, über welche die Ein= und Durchfuhr der zur 
Gattung der Rebe nicht gehörigen Pflänzlinge, Sträucher und sonstigen Pflanzenstoffe aus dem Reichs- 
gebiete nach den an der internationalen Reblauskonvention beteiligten Staaten erfolgen darf, wird 
dahin ergänzt, daß unter 
6. Osterreich-Alugarn. 
a) Für die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder, 
Abs. 1: 
„Das k. k. Nebenzollamt I. Klasse Schandau (im Königreich Sachsen)“ 
hinzutritt. 
Berlin, den 11. August 1914. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: von Jonquicères. 
Berichtigung. 
In der Bekanntmachung, betreffend Anderungen in den für die Verzollung maßgebenden 
Tarasätzen, auf Seite 338, hat bei Ziffer 1 die Spalte 4 wie folgt zu lauten: 
Kisten mit flüssigem oder getrocknetem Eigelb in nicht luftdicht verschlossenen Blech- 
gefäßen aus China. 
Berlin, den 31. Juli 1914. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Jahn. 
  
8. Polizei wesen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
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— der Bestrafung. Ausweisungs- 
2 der Ausgewiesenen. er Beftrafung beschlossen hat. aasnsnge 
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a) Auf Grund des & 284 des Strafgesetzbuchs. 
1|/ Aron Kupferstein, geboren am 21. Februar 1878 zu gewerbsmäßiges Koniglich Preußischer 28. Juli 1914. 
Handelsmann, Prokocim, Bezirk Wieliczka, Galizien, Glückspiel (2 Mo-Polizeipräsident zu 
österreichischer Staatsangehöriger, nate Gefängnis, laut Berlin, 
Erkenntnis vom 18. 
Juni 1918), 
  
 
	        
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