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2. Zoll= und Steuerwesen.
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen.
Königreich Preußen.
Für die chemische Fabrik der „Deutschen Wildermannwerke, G. m. b. H.“ in Lülsdorf im
Hauptzollamtsbezirke Neuwied ist eine selbständige Salzabfertigungsstelle mit der Bezeichnung „Salz-
abfertigungsstelle Lülsdorf“ errichtet worden. Dieser Stelle ist die Befugnis zur Erledigung von
Begleitscheinen I über Sendungen zollfreier formbarer Kohle (T. Nr. 238), die auf dem Wasserwege,
jedoch nicht in ganzen Schiffsladungen, für die in Lülsdorf gelegene chemische Fabrik der Deutschen
Wildermannwerke in Mülheim-Ruhr eingehen und die Befugnis zur Erledigung von Begleitscheinen !
über inländisches Salz beigelegt worden.
In Nordhausen im Bezirke des Hauptzollamts Nordhausen ist auf dem Bahnhof eine Zoll-
abfertigungsstelle mit der Amtsbezeichnung „Zollabfertigungsstelle Nordhausen Bahnhof“ errichtet
worden. Dieser Zollabfertigungsstelle sind folgende Befugnisse beigelegt worden: 3, 9, 10, 12, 13,
21, 28, 29, 30, 37, 38, 39, 49 bis 54, 60, 61 und 64; Ausfertigung und Erledigung von Zoll--
Branntwein-, Salz-, Tabak-- und Zuckerbegleitscheinen I und II; Erledigung von Essigsäurebegleitscheiner,
sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehr ohne Einschränkung; Abfertigung von Getreide zur Ausfun
gegen Einfuhrschein; Untersuchung von ausländischem Wein, Traubenmost und maische; Abfertigung
von Branntwein und Branntweinfabrikaten, Gegenständen, die nicht unter stehender Kontrolle einge-
salzen sind, und Tabak, bei. Ausfuhr gegen Abgabenvergütung; Erhebung von Ubergangsabgaben, Aus-
fertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen über Bier, Branntwein, geschrotetes Malz, Spiel-
karten und Wein.
Das Hauptzollamt Nordhausen behält folgende Befugnisse: 3, 9, 10, 12, 13, 21, 28/30, 37/39,
49/54, 60, 61 und 64; Ausfertigung und Erledigung von Zoll-, Branntwein-, Salz-, Tabak- und
Zuckerbegleitscheinen 1 und II; Ausfertigung und Erledigung von Leuchtmittel-- und Zündwaren-
begleitscheinen; Erledigung von Schaumwein= und Zigarettenbegleitscheinen; Ausfertigung von Muster-
pässen über Gegenstände des freien Verkehrs; Untersuchung von ausländischem Wein, Traubenmost ud
-maische; Abfertigung von Branntwein und Branntweinfabrikaten und von Tabak, bei Ausfuhr gegen
Abgabenvergütung; Erteilung von Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge nach Nr. 8a und b des Tarifs
zum Reichsstempelgesetz) Erhebung von Ubergangsabgaben, Ausfertigung und Erledigung von Uber-
gangsscheinen über Bier, Branntwein, geschrotetes Malz, Spielkarten und Wein.
Das Zollamt 1 Havelberg im Bezirke des Hauptzollamts Neuruppin, die Branntwein-
abfertigungsstelle D in Nordhausen im gleichnamigen Hauptamtsbezirk und das Zollamt II Wuster-
hausen an der Dosse im Bezirke des Hauptzollamts Neuruppin sind aufgehoben worden.
Das Zollamt 1 Mülheim a. Rhein im Bezirke des Hauptzollamts Cöln-Apostelnkloster führt
fortan die Bezeichnung Zollamt 1 Cöln-Mülheim.
Erteilt:
dem Zollamt 1 Calbe a/S. im Bezirke des Hauptzollamts Magdeburg Holzhof die Befugnis
zur Erledigung von Begleitscheinen I über inländisches Salz;
dem Zollamt 1 Fürstenwalde im Bezirke des Hauptzollamts Frankfurt a. O. die Befugnis
zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über die im Veredelungsverkehre der Firma Adolph Schwartz & Co.
in Fürstenwalde-Ketschendorf ausgehenden zollpflichtigen Abfälle der Tarifnummern 545/547;
dem Zollamt 1 Schirwindt im Bezirke des Hauptzollamts Eydtkuhnen die Befugnis 1.
Königreich Bayern.
Der Zollexpositur am Bahnhof Passau ist die Befugnis 74 erteilt worden.
Königreich Sachsen.
In der Mineralölraffinerie des Kaufmanns Amandus Spring in Taucha im Bezirke des Haupt.
zollamts Leipzig II ist eine Abfertigungsstelle unter der Bezeichnung „Zollabfertigungsstelle Benzinfabrik
Taucha“ errichtet. Dieser Stelle ist die Befugnis zur Erledigung von Begleitscheinen 1 und Begleit-