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4. Geburtsanzeige durch eine andere Verson. N. Wr. 30.
c. eheliche Geburt;
die Kindsmutter ist eine Witwe.
Die Beurkundung ist wie in B. Nr. 26; jedoch hätte hier
beispielsweise zu lauten:
Der Anfang der Urkunde:
„Dor dem unterzeichneten Standesbeamten
........... bekannt,dieNä-wrinKCLAMOMNTZMZMTFMJ
wohnhaft u. s. w.“
Der Schluß der Urkunde:
„Fräulein Nürnberger erklärt, dass sie bei der Geburt
obigen Kndes antoesend geicesen ist.“ u. s. w.
d. uneheliche Geburt;
die Kindsmutter ist eine Witwe.
Die Beurkundung erfolgt wie in B. Nr. 27 und hätte
Anfang und Schluß der Urkunde wie oben unter c zu lauten.
4. Geburtsanzeige durch eine andere Verson. M. W. 21.
e. unehreliche Geburt;
die Kindsmutter ist eine geschiedene Frau.
Nach Anleitung in B. Nr. 20 und 30 hätte es in B. Vr. 27
zu lauten:
..... „und zeigte an, daß von der geschiedenen Maurersfrau
Rosena Probst, geb. Roth u. s. w.“
oder
wenn die Kindsmutter zur Führung des letzten Familiennamens
nicht mehr berechtigt ist:
..... ,,undzeigtean,daßvonderMamsersjmuRosinaliotlx,
geschiedenen Probst u. s. w.“
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