Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Zweiundvierzigster Jahrgang. 1914. (42)

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Lau- 
  
fende Der Pfändungsbeschluß ist zuzustellen: Bemerkungen. 
Nr. 
(IV.) 2 der sämtlichen auf Wartegeld gesetzten 
Beamten der Militärverwaltung; 
3 der sämtlichen mit Pension gänzlich ver- 
abschiedeten Offiziere und Beamten der 
C. Betreffs der Hinterbliebenen von Personen Militärverwaltung. 
des Soldatenstandes und von Beamten: 
Dem Kriegsministerium. . Bei Pfändung des aus Militärfonds 
flleßenden Einkommens (Witwen-- und 
Waisenpension, Witwen= und Waisen- 
geld, Unsallrenten, gesetzliche Beihilfen) 
der Hinterbliebenen von Personen des 
Soldatenstandes und von Beamten 
der Militärverwaltung. 
  
  
  
  
3. Militärwesen. 
Bekanntmachung. 
Mit bezug auf die Bekanntmachungen vom 11. April 1911 und 24. Oktober 1912 (Zentral= 
blatt S. 170 und 802) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß an Stelle des ver- 
storbenen praktischen Arztes Dr. med. Unger Vetlesen in Christiania dem praktischen Arzte P. A. Mellbye 
daselbst auf Grund des § 42 Ziffer 2 der Deutschen Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden 
ist, Zeugnisse der im § 42 Ziffer 1 a bis c ebendaselbst bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen 
militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in Norwegen haben. 
Berlin, den 12. September 1914. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Lewald. 
—— — — —ffl„ 
Bekanntmachung. 
Dem praktischen Arzte Dr. med. Christian Johnsen in Blumenau (Brasilien) ist auf Grund 
des § 42 Ziffer 2 der Deutschen Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der im 
& 42 Ziffer 1a bis c a. a. O. bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen 
Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Wohnsitz in Südamerika haben. 
Berlin, den 12. September 1914. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Lewald. 
  
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