Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Zweiundvierzigster Jahrgang. 1914. (42)

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Anlage 1. 
Erhebungsmuster. 
Viehzählung im Deutschen Reiche am 1. Dezember 1914. 
Staatt: Gemeinde: 
Bezirt: 
Anzugeben ist die Zahl des in der Nacht vom 30. November zum 1. Dezember 1914 im räumlichen 
Verfügungsbereich einer Haushaltung (sei es auf dem Gehöfte selbst im Hause, Stalle, Scheune, Schupppen, 
Hofe und Garten, sei es in Außenwerken oder auf Wiese, Weide, Feld usw.) vorhandenen Viehes 
nach den untenbezeichneten Gattungen und Abteilungen. Dabei ist gleichgültig, wer Eigentümer des 
Viehes ist; auf längere Zeit eingestelltes Vieh wird wie eigenes behandelt. Viehstücke, die vorüber- 
gehend (auf Reisen, Fuhren usw.) abwesend sind sowie Viehstücke, die im Laufe des 1. Dezember 
verkauft werden, sind mit aufzuzeichnen. Dagegen ist Vieh, das im Laufe des Zähltags erst gekauft 
wird oder das nur zufällig und vorübergehend anwesend ist, nicht mitzuzählen. 
Schlächter (Metzger) und Händler haben auch das bei ihnen stehende oder im Laufe des 
Zähltags eintreffende und in der Nacht vom 30. November zum 1. Dezember 1914 auf dem Transport 
gewesene zum Schlachten oder Verkaufe bestimmte Vieh aufzuführen, sofern es nicht etwa erst am 
Zähltag gekauft wird. 
Bei den Pferden sind die Militärpferde nicht mitzuzählen. Als Militärpferde gelten alle zu 
militärischen Zwecken gehaltenen Pferde, für welche Rationen in Natur oder in Gestalt von Geld- 
vergütung oder gegen Bezahlung aus Magazinen der Militärverwaltung abgegeben werden. Pferde 
der Landgendarmerie gelten nicht als Militärpferde. 
Schafherden sind stets in der Gemeinde zu zählen, in der sie sich auf Weide oder in Fütterung, 
wenn auch nur vorübergehend, befinden, und zwar bei der Haushaltung desjenigen, in dessen Obhut 
oder Pflege sie stehen, auch wenn es nicht der Eigentümer ist. 
In der Nacht vom 30. November zum 1. Dezember 1914 sind vorhanden gewesen: 
I. Pferde (ohne Militärpferde). Anzahl 
Gesamtzahl 
  
II. Rindvieh. 
1. Kälber unter 3 Monate alt .... .......·..............·..·... 
2. Jungvieh 3 Monate bis 2 Jahre alt . ..........-... 
3. 2 Jahre altes und älteres Rindvieh, und zwar 
a) Bullen, Stiere und Ochsen 
9 Kühe (auch Färsen, Kalbinnen) 
Gesamtzahl (Summe zu II) 
  
III. Schafe (einschließlich Lämmer). 
Gesamtzahll * 
  
IV. Schweine. 
1. Unter ½ Jahr alt. 
2. ½ bis 1 Jahr alt 
3. 1 Jahr alt und älter 
Gesamtzahl (Summe zu IV) - 
  
V. Ziegen (einschließlich Lämmer). 
Gesamtzahl 
  
 
	        
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