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3. Zoll= und Steuerwesen.
Auf Grund des Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundes-
rats für Zoll= und Steuerwesen
1. an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich Bayerischen Ober-
Regierungsrats Volk der bisherige Reichsbevollmächtigte für Zölle und Steuern in Cöln,
Königlich Bayerischer Ober-Regierungsrat Zapf der Königlich Preußischen Oberzolldirektion
zu Berlin als Reichsbevollmächtigter für Zölle und Steuern mit dem Wohnsitz in Berlin,
2. der Königlich Bayerische Ober-Regierungsrat Lengfehlner der Königlich Preußischen
Oberzolldirektion zu Cöln, den Königlich Preußischen Regierungspräsidenten, den
Regierungen und den Vorsitzenden der Einkommensteuer-Berufungskommissionen zu
Coblenz, Düsseldorf, Cöln, Trier und Aachen, dem Großherzoglich Oldenburgischen
Regierungspräsidenten des Fürstentums Birkenfeld zu Birkenfeld, der Großherzoglich
Luxemburgischen Zolldirektion zu Luxemburg und wegen der Essigsäureverbrauchsabgabe
und der Ausführung und Handhabung der Branntweinsteuergesetze in Luxemburg der
Großherzoglich Luxemburgischen Steuerdirektion zu Luxemburg als Reichsbevollmächtigter
für Zölle und Steuern mit dem Wohnsitz in Cöln
vom 1. Dezember 1914 ab beigeordnet worden.
4. Medizinal-= und Veterinärwesen.
Bekanntmachung,
betreffend die Gebühren für die Untersuchung des in das Zollinland
eingehenden Fleisches.
Auf Grund des §. 22 Nr. 3 des Gesetzes, betreffend die Schlachtvieh= und Fleischbeschau, vom
3. Juni 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 547) hat der Bundesrat beschlossen:
Während der Dauer des gegenwärtigen Krieges betragen die im § 4 Nr. 2 und 3 der
Gebührenordnung für die Untersuchung des in das Zollinland eingehenden Fleisches
vorgesehenen Gebühren für die Untersuchung auf Trichinen:
a) für ein einzelnes Stück Fleisch ausgenommen Speck E. B. Schinken, Stück Pökel—
fleisch und dergleichen) im Gewichte bis zu 4 kg.. . O,25 M
b) für ein Stück Speck im Gewichte bis zu 4 kg . .. ... 0,15
Diese Bestimmung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.
Verlin, den 17. Dezember 1914.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Delbrück.
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