Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1917. (45)

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3. Maß-= und Gewichtswesen. 
Bekanntmachung. 
Auf Grund des § 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, 
werden folgende Anderungen von Elektrizitätszählern des unten stehenden, beglaubigungsfähigen Systems 
zugelassen. 
Zu D. 
— Form 5 . und Ed. Induktionszähler für einphasigen Wechselstrom, hergestellt von den 
Isariazählerwerken in München. 
Eine Beschreibung wird in der Gielirotcchnischen Zeitschrift veröffentlicht, von deren Verlag 
(Jul. Springer in Berlin W 9, Linkstr. 23°24) Sonderabdrucke bezogen werden können. 
Charlottenburg, den 31. Mai 1917. 
Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt. 
In Vertretung: Hagen. 
  
Belanntmachung. 
Aus Grund des § 10 des Gesetzen vom I. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, 
wird folgende Form von Elettrizirätszählern dem unien sltehenden, beglaubigungsfähigen System 
eingereiht. 
Zu I 
die Form WI Induklions Szähler für einphasigen Wechselstrom, der Körting s Mathiesen A.G. 
in Leutzsch-Leipzig. . 
Eine Beschreibung wird in der Elektrotechnischen Zeitschrift veröffentlicht, von deren Verlag 
(Jul. Springer in Berlin W 9, Linkstr. 23/24) Sonderabdrucke bezogen werden können. 
Charlottenburg, den 6. Juni 1917. 
Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt. 
In Vertretung: Hagen. 
  
Berlin, Carl Henmanns Verlag, Berlin W. 8. — Gedmeckt bei Julius Sittenfeld, Hofbuchdrucker. in Berlin.
	        
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