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Bentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Neichsamt des Innern.
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In boriehen durch alle Vostanstallon und OHnchhandlungen runt Aahreorproise von G 4.
Einzelne Nummern werden mit 20 Pf. fuür jeden achtseitigen Druckbogen berechnet
XLVI. — Berlin, Freitag, den 6. Dezember 1918. Nr. 47.
Verwendung von Koniferennadeln bei der Herstellung
Inhalt: 1. Zoll- und Stenerwesen: Ergänzung des
von Tabakerzeugnissen und tabakähnlichen Waren 1180
hal
Verzeichnisses der Annahmestellen für Schuldver-
resgengenn) h banweist **“ der brrisheihe 2 Militärwesen: Anderung der Vergütungesäge, für
Ernemungen von Stationskontrollenren zu Ober- Naturalverpflegung während der Dauer des Krieges
Sollinspekroen ppr.VI: 1130
1. Zoll= und Steuer wesen.
Bekanntmachung.
Als Annahmestellen für die bei Entrichtung der außerordentlichen Kriegsabgabe an Zahlungs
Statt gegebenen Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen der Kriegsanleihen des Deutschen Reichs
sind außer den durch die Bekanntmachung vom 3. Januar 1917 (Zentralblatt für das Deutsche Reich
für 1917 Seite 6 ff.) mitgeteilten Annahmestellen noch folgende Kassen vorgesehen:
a) im Herzogtum Oldenburg die Stadtkämmereien der Städte Oldenburg, Varel, Jever,
üskringen und Delmenhorst,
b) in Fürstentum Lübeck die Landeskasse und Stadtkasse in Eutin sowie die Amtskasse in
chwarkau,
) im Fürstentum Birkenfeld die Landeskasse in Birkenfeld und die Amtskasse in Oberstein.
Berlin, den 30. November 1918.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Moesle.