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B.
Steuerfestsetzung.
(Nicht Zutreffendes ist zu streichen).
1. a) Die Angaben in der Erklärung sind geprüft und richtig befunden; der Betrag der steuer-
pflichtigen Entgelte ist somit festgesetzt auf
AK.
b) Die Angaben in der Erklärung sind geprüft und nach dem Ergebnis der Ermittlungen
mit roter Tinte abgeändert worden, so daß der Betrag der steuerpflichtigen Entgelte
festzusetzen war auf 4
J) Der Steuerpflichtige hat keine Erklärung abgegeben — hat Auskünfte über die Angaben
in der Erklärung verweigert — hat keine zur Klärung der Zweifelsfragen ausreichende
Auskünfte erteilt —, so daß der Betrag der steuerpflichtigen Entgelte geschätzt worden ist auf
M.
II. a) Für den festgesetzten — geschätzten — Betrag der steuerpflichtigen Entgelte sind nach dem
Steuersatze von 5 v. T. an Umsatzsteuer zu entrichten
« JE.
b) Hierauf sind bereits abschlägig bezahlt:
A für das 1. Vierteljahr lt. Einnahmebuchs-Nr.
M - - 2 - - l „
A. - - 3 2 - " .
zusammen 1, so daß noch au entrichten sind 40 Pf.
zu erstatten
III. Uber den unter lla festgesetzten Steuerbetrag ist dem Steuerpflichtigen ein Umsatzsteuerbescheid
erteilt worden, in dem er unter Hinweis auf die Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen
zur fristgemäßen Zahlung des Betrags — des nach Ulb noch zu entrichtenden Restbetrags —
auf efordert worden ist — ihm mitgeteilt worden ist, daß der zuviel gezahlte Betrag einschl.
Jinzent zu 5 v. H. vom Tage der Entrichtung ab an ihn zurückgezahlt werden wird.
(Umsatzsteueramt) den ten 19
(Name des Beamten)
(Diensteigenschaft)