Contents : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1818 (1)

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Dieser  wird  sie  sodann  der  obersten
Justiz'  Stelle  —  in  welcher  im  Falle  der  nothwendigen
  oder  freywilligen  Berufung  auch
die  zweyte  Instanz  durch  Anordnung  eines
andern  Senats  gebildet  wird,  —  zur  Entscheidung
  übergeben,  und  die  Stände  von
dem  gesällten  Urtheile  in  Kenntniß  seten.

V.  7.

Abänderungen  in  den  Bestimmungen  der
Verfassungs=  Urkunde,  oder  Zusütze  zu  derselben
  können  ohne  Zustimmung  der  Stände
nicht  geschehen.

Dle  Vorschläge  hiezu  gehen  allein  vom
Könige  aus,  und  nur  wenn  Derselbe  sie
an  die  Stände  gebracht  hat,  dürfen  diese
darüber  berathschlagen.

Zu  einem  gültigen  Beschluße  in  dieser
höchst  wichtigen  Angelegenheit  wird  wenigstens
  die  Gegenwart  von  drey  Viertheilen
der  bey  der  Versammlung  anwesenden  Miec--140



glieder  in  jeder  Kammer,  und  eine  Mehrheie
  von  zwey  Drittheilen  der  Stimmen  erfordert.


Indem  Wir  dieses  Staats-Grundgesetz
zur  allgemeinen  Befolgung  und  genauen
Beobachtung  in  seinem  ganzen  Inhalte,
einschlüßig  der  dasselbe  ergänzenden  und
in  der  Haupt=  Urkunde  als  Beylagen  beY
zeichneten  Edicte,  hierdurch  kundmachen,
so  verordnen  Wir  zugleich,  daß  die  darin
angeordnete  Versammlung  der  Stände  zur
Ausübung  der  zu  ihrem  Wirkungekreise
gehörigen  Rechte  am  1.  Januar  1819  einberufen,
  und  inzwischen  die  hiezu  erforderliche
  Einleitung  veranstaltet  werde.

Gegebeh  in  Unserer  Haupt=  und  Restdenzstadt
  München,  am  sechs  und  zwan?
zigsten  Tage  des  Monats  May  im  Eintausend
  achthundert  und  achtzehnten  Jahre,
Unseres  Reiches  im  dreyzehnten.

Marimilian  Joseph.

 

Graf  v.  Reigersberg.  Fürst  v.  Wrede.
Graf  v.  Thürheim.  Freyherr  v.  Lerchenfeld.

Graf  v.  Triva.  Graf  v.  Rechberg.
Graf  v.  Törring.
Nach  dem  Befehle
Seiner  Majestät  des  Königs:
Egid  von  Kobell,
Kbnigl.  Staatsrath  und  General-Secretaire.

 

Erratum.  Gesetz-Blact.  Stück  V.  S.
ist  zu  lesen:

.  S#,.  131.  Zeile  6:  Statt:  C.  101  und  103.
28.

101.  dira  1.  daun  133  und  1