Volltext : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1818 (1)

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bung  zu  einer  Schuld  v0doo#  Thalern  in  Preußisch  Kurant  nach  dem
Muͤn  Graudenzer
zfuße  von  1764.,  welche  fuͤr  den  Straßburger  Kreis  kontrahirt  worden.

Die  Rückzahlung  dieser  Summe  erfolgt  vom  Zeitpunkte  der  Vollendung
des  Baues  der  Graudenz-Straßburger  Chaussee,  spätestens  aber  vom  1.  Januar
  1858.  ab,  aus  einem  mit  jährlich  Ein  und  einem  halben  Prozent  des  Anleihekapitals
  zu  bildenden  Tigungsfonde  in  einer  durch  das  Loos  zu  bestimmenden
  Folgeordnung  sechs  Monate  nach  vorhergegangener  öffentlicher  Kündigung
  gegen  Rückgabe  dieser  Obligation.

Bis  zu  dem  Tage,  an  welchem  solchergestalt  das  Kapital  nach  der  deshalb
  ergehenden  öffentlichen  Bekanntmachung  auszuzahlen  ist,  wird  dasselbe  in
bobbiätrichen  Terminen,  vom  heutigen  Tage  an  gerechnet,  mit  fünf  Prozent
verzinset.

Die  Auszahlung  der  Zinsen  und  des  Kapitals  erfolgt  gegen  bloße  Rückgabe
  der  hiermit  ausgegebenen  Zinsscheine  und  dieser  Schuldverschreibung  durch
die  Kreis-Kommunalkasse  in  —½

Die  Nummern  der  zur  Tilgung  ausgeloosten  Schuldverschreibungen  und
die  zur  Rückzahlung  bestimmten  Termine  werden  im  Monat  Dezember  jeden
Jahres  öffentlich  bekannt  gemacht.  Wenn  der  Betrag  dieser  Obligation  nach
erfolgter  Kündigung  nicht  in  dem  festgesetzten  Termine  erhoben  wird,  so  kann
dieselbe  zwar  auch  in  den  folgenden  Terminen  bis  zum  Ablauf  der  gesetzlichen
Verjährungsfrist  zur  Einlösung  präsentirt  werden;  sie  trägt  aber  von  der
Verfallzeit  ab  keine  Zinsen  mehr  und  verliert  nach  Ablauf  von  dreißig  Jahren
  ganz  ihren  Wereh.  "  «

Zur  Sicherheit  der  hierdurch  eingegangenen  Verpflichtungen  haftet  der
Kreis  mit  seinem  Vermoͤgen.

In  Ansehung  verlorener  oder  vernichteter  Kreis-Obligationen  kommen
die  bestehenden  gesetzlichen  Bestimmungen  zur  Anwendung.

Die  öffentlichen  Bekanntmachungen  in  Bezug  auf  diese  Kreisschuld  werden
  erfolgen  durch  den  öffentlichen  Anzeiger  zum  Amtsblatt  der  Königlichen
Regierung  zu  Marienwerder,  durch  das  Kreisblatt  des  Kreises  und  eine  der  in
Berlin  erscheinenden  Zeitungen.

Graudenz,
Straßburg,  den  ten

De  ständische  Kommission  des  randeuzer,  Kreises
für  die  Vollendung  des  Chausseebaues  von  Graudenz  nach
Straßburg.
Mit  dieser  Obligation  sind  zehn  Zinskupons
von  As  1.  bis  10.  mit  gleicher  Unterschrift
ausgegeben,  deren  Rückgabe  bei  früherer  Einlösung
  des  Kapitals  mit  der  Schuldverschreibung
  erfolgt.

Schema.