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find bereit, für die Entrichtung der Abgabe Sicherheit nach den hierüber bestehenden
Bestimmungen zu leisten.
2. verpflichte uis, für jeden Fall, in welchem ein Geschäft, für das die Stempelabgabe
fällig geworden ist, nicht den bestehenden Bestimmungen entsprechend in dem zum Zwecke der Steuer-
abrechnung zu führenden Buche gebucht worden ist, eine von der Steuerbehörde unter Ausschluß des
Rechtswegs festzusetzende Vertragsstrafe bis zu 100 Mark, unabhängig von der damit etwa verwirkten
gesetzlichen Strafe, zu zahlen.
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(Uuterschrift)..»..»
Bulassungsbescheinigung.
Auf Grund des vorstehenden Antrags ist
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zur Entrichtung der Reichsstempelabgabe nach Tarifnummer 4a des Reichsstempelgesetzes im Wege
der Abrechnung (§ 26 a des Gesetzes) widerruflich zugelassen worden.
Diese Bescheinigung ist im Falle des Widerrufs der Zulassung oder sobald aus anderem
Grunde wieder zur Entrichtung der Abgabe im Wege der Ausstellung versteuerter Schlußnoten über-
gegangen werden soll, an die Steuerstelle zurückzugeben.
(Amtsbezeichnung)
(Unterschriftt)
(Amtsstempel-
abdruck)